Anrechnung von Berufserfahrung
#1

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Anrechnung von Berufserfahrung. Ich habe vorher im öffentlichen Dienst (TVöD SuE 14, Stufe 5) gearbeitet. Jetzt arbeite ich im Justizvollzug im Sozialdienst (TV-L S15, Stufe 3). Laut meinem jetzigen Arbeitgeber kann meine Berufserfahrung nicht angerechnet werden. Allerdings verstehe ich nicht ganz weshalb nicht. Kennt sich von euch jemand aus?
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#2

Anzuerkennen ist lediglich "einschlägige" Berufserfahrung. "Einschlägig" ist Berufserfahrung, wenn die frühere Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird. Das scheint hier nicht der Fall sein. Andere Berufserfahrung kann anerkannt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist und der Arbeitgeber Personalgewinnungsprobleme hat. Entweder liegt dies nicht (vollständig) vor oder der Arbeitgeber will einfach nicht.
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