Antrag auf Höhergruppierung von 9b auf 10
#1

Hallo Zusammen,

ich habe einen Bachelorabschluss in Erziehungswissenschaften und arbeite seit 10/2022 in einem BMBF-Projekt an einer technischen Hochschule. Beim informellen Vorstellen bei meinem Vorgesetzten war von der Entgeltgruppe 10 die Rede. Hinterher wurde die Stelle formal ausgeschrieben und ich wurde informiert, dass nach Rücksprache mit der Personalabteilung die Stelle lediglich der Entgeltgruppe 9b zugeordnet ist. Mit folgender Begründung: Ich arbeite an der Fakultät für Ingenieurwissenschaften und wäre mit einem sozialwissenschaftlichen BA-Abschluss "fachfremd". Damals habe ich diese Begründung so hingenommen (ich kam gerade frisch von der Uni und war sehr froh über diesen Berufseinstieg). Nun nach einigen Gesprächen mit Projektmitarbeitenden und Hochschulangehörigen halte ich diese Begründung für sehr inkonsistent, denn Kolleg*innen, die einen Master-Abschluss in EW haben, erhalten, genauso wie Kolleg*innen mit Masterabschlüssen in z.B. Software-Engineering oder Informatik ein E13er Gehalt und diese sind an einer Ingenieurwissenschaften-Fakultät ja quasi genauso "fachfremd".
Ich übernehme am Projektstandort relativ viel Verantwortung, auch administrativ, habe mittlerweile ein berufsbegleitendendes Master-Studium begonnen und habe mir weiterhin ganz zwangsläufig einige Kenntnisse im Bereich Informatik angeeignet. Das Projekt läuft noch bis Ende 2025 und ich denke daher darüber nach einen (rückwirkenden) Antrag auf Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 10 zu stellen.
Da ich zu diesem konkreten Fall nur sehr uneindeutige Aussagen bei der Online-Recherche finden konnte, wollte ich einfach mal fragen, wie meine Erfolgschancen einzuschätzen sind und wie ich vorgehen kann (Kontakt mit Perso oder Vorgesetztem).
Ich bin mit den ganzen Formalitäten rund um den TV-L, zugegeben, nicht sonderlich vertraut, aber würde mich trotzdem über Antworten freuen.

Ganz liebe Grüße und danke im Voraus!
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#2

"wie meine Erfolgschancen einzuschätzen sind und wie ich vorgehen kann (Kontakt mit Perso oder Vorgesetztem)."

Ohne Details lassen sich die Erfolgsaussichten nicht einschätzen. Entscheidend ist was für Aufgaben Übertragen wurden und worauf sich die Eingruppierung stützt.

Möglichkeit 1
Man hat die Aufgaben abgereichert und es wurden tatsächlich Aufgaben nach E9b übertragen.

Dann hat ein "Antrag auf Höhergruppierung" keine Aussicht auf Erfolg. Man kann versuchen mit dem Vorgesetzten zu sprechen damit er ggf. die Übertragung höherwertiger Aufgaben initiiert.

Möglichkeit 2
Es wurden Aufgaben nach E10 übertragen welche nach Abschnitt 22.1 Ingenieure eingruppiert sind. Da keine entsprechende Ausbildung vorliegt und auch die Voraussetzungen als sonstige Beschäftigter nicht erfüllt sind, erfolgte die Eingruppierung gemäß Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung Nr. 1 Abs. 4 in die Entgeltgruppe E9b.

Dann hat ein "Antrag auf Höhergruppierung" keine Aussicht auf Erfolg. Man könnte ggf. das Gespräch mit Vorgesetztem/Personalreferat suchen was Erforderlich ist um "gleichwertiger Fähigkeiten und
ihrer Erfahrungen" festzustellen. Der Sachverhalt spricht aber nicht dafür, dass man damit kurzfristig Erfolg haben könnte. Rückwirkend schon gar nicht. Zur Praxis der technischen Hochschule hinsichtlich sonstige beschäftigte könnte man ggf. mal mit dem Personalrat sprechen,

Möglichkeit 3
Es wurden Aufgaben nach E10 übertragen und obwohl die Voraussetzungen für eine Eingruppierung erfüllt sind, geht er Arbeitsgeber fälschlich von E9b aus. Weil kann ja nicht sein, dass ein Erziehungswissenschaftler E10 bekommt. Dann wäre gegenüber dem Personalreferat schriftlich die Bezahlung nach E10 einzufordern. Zur Vermittlung kann man ggf. noch Personalrat und/oder Vorgesetzen einschalten. Wenn es nicht hilft wäre Klage vorm Arbeitsgericht zu erheben.
Wenn es so wäre, wäre die Erfolgsausscht gut. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass diese Möglichkeit vorliegt ist gering. Ich würde auf Möglichkeit 2 tippen. Vielleicht auch 1.
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#3

Vielen Dank für die Antwort.

Gehen die übertragenen Aufgaben irgendwo hervor z.B. der Personaldatenauskunft oder dem Arbeitsvertrag, um für etwaige Gespräche etwas besser vorbereitet zu sein?
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#4

Wie dein Arbeitgeber dir mitteilt was die Aufgaben sind bleibt ihm überlassen. Sehr grob sind sie ggf. in der Information gemäß Nachweisgesetz enthalten. Bei uns werden Arbeitsplatzbeschreibungen an die Beschäftigten verteilt und deren Kenntnisnahme ist durch Unterschrift dokumentiert.

Wenn der Arbeitgeber keine Aufgaben übertragen hat wäre die Ausschreibung heranzuziehen. Sowie Anweisungen etc. zu den wahrzunehmenden Aufgaben. Irgendwer muss ja letztlich vorgeben was du den Arbeitstag machen sollst.
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#5

Ich verstehe. Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
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