Arbeitsplatzbeschreibung
#1

R035 Ich habe ein RIESENGROßES Problem, das eigentlich keins sein dürfte,
aber es ist nun "Krieg" zwischen meinem Vorgesetzten und mir!
Bin 60 Jahre, arbeite in einer UNI Bibliothek seit 38 Jahren als technische Angestellte mit Gehalt TV-L E3 (BAT VIII). Die Abteilung wurde verkleinert und eine andere Abtl. "übernahm" mich mit den Tätigkeiten von den letzten Jahren. Ich habe nie aufgemuckt (mein Fehler), nun möchte ich eine Arbeitsplatzbeschreibung. Meine letzte ist von 1973 (!!!), aber mein Vorgesetzter ist "entsetzt", dass ich so etwas verlange und macht im Unterbewusstsein die Arbeit nieder!
Zwei Kolleginnen sind mit einer höheren Besoldung schon an mir vorbei gerauscht, ich war zu der Zeit brav und habe mich nicht gemeldet!
Meine Fragen:
Ist es nicht Fürsorgepflicht, dass der jetzige Vorgesetzte automatisch auf mich zukommt? Wir gemeinsam ausarbeiten?
Und - darf er sich andere Arbeitsplatzbeschreibungen von Kollegen unerlaubt einfach angucken (Akten der Person)?

Hilfe, ich bin so unglücklich!:
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#2

Guten Tag,

Arbeitsplatzbeschreibungen werden (eigentlich) von den Vorgesetzten geschrieben. Häufig wissen die aber gar nicht, welche Tätigkeiten mit welchem Zeitaufwand erledigt werden. Daher ist es wohl eher die Regel, dass der Betroffene die Beschreibung selbst schreibt und dann dem
Vorgesetzen vorlegt.
Achtung ! Eventuelle Abweichungen der Beschreibung beifügen, sonst nicht unterschreiben.

Sollte der Vorgesetze kein Interesse an der Arbeitsplatzbeschreibung haben, dann einfach den nächsten in der Hierachie anschreiben, mit einer
Kopie an den Personalrat.
Oder auch häufig auch zielführend, einfach einen Antrag auf Höhergruppierung an den Leiter der Dienststelle. Der wird dann von selbst eine Arbeitsplatzbeschreibung einfordern.

Viel Erfolg
smokie
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