Arbeitsvertrag nicht nach TVöD?
#1

Hallo, ich bin seit fast 20 Jahren für meine Gemeinde als geringfügig Beschäftigte tätig. Ich kümmere mich um ein Gebäude der Gemeinde, in dem Theateraufführungen, VHS, Gottesdienste etc stattfinden. Bisher hatte ich keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, den habe ich jetzt von der Gemeinde erbeten. Die Gemeinde hat letztes Jahr einen eigenen Kindergarten ins Leben gerufen und dazu 5 Erzieher eingestellt, welche einen Arbeitsvertrag nach dem TVöD bekommen haben. Meine Gemeinde ist angeblich kein Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband. Mir hat man jetzt in Bezug auf einen Arbeitsvertrag geantwortet: mir würde kein Arbeitsvertrag zustehen, mündlich wäre auch immer noch gültig. Ich würde auch, wenn es einen Vertrag geben würde, auf keinen Fall einen Vertrag nach dem TVöD erhalten. Bin ich damit nicht einverstanden, könnte ich selbst kündigen. Meine Frage dazu lautet: Kann man mehrere Angestellte haben, die mit dem TVöD Vertrag eingestellt werden und die geringfügig Beschäftigten außen vor lassen? Nur aufgrund der Begründung: man ist kein Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband? Ich hoffe man kann mir hier eine Antwort geben und bedanke mich
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#2

"Kann man mehrere Angestellte haben, die mit dem TVöD Vertrag eingestellt werden und die geringfügig Beschäftigten aussen vor lassen?"
Kommt auf die Details an. Zumindest wird es nicht zu beanstanden sein, wenn man einen Tätigkeitsbereich nach TVöD bezahlt und einem anderen nicht.

"Nur auf der Begründung: man ist kein Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband?"
Zusätzlich wäre noch relevant ob der Arbeitnehmer in einer den TVöD schließenden Gewerkschaft ist. Sonst kann man auch als Mitglied des kommunalen Arbeitgeberverbands Arbeitsverträge ohne Anwendung des TVöD abschließen.

"Bisher hatte ich keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, den habe ich jetzt von der Gemeinde erbeten."
Anspruch besteht auf den Informationen nach Nachweisgesetz. Ein Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag besteht nicht.
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#3

(19.02.2024, 12:45)Gast schrieb:  Hallo, ich bin seit fast 20 Jahren für meine Gemeinde als geringfügig Beschäftigte tätig. Ich kümmere mich um ein Gebäude der Gemeinde in dem Theateraufführungen, VHS, Gottesdienste etc stattfinden. Bisher hatte ich keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, den habe ich jetzt von der Gemeinde erbeten. Die Gemeinde hat letztes Jahr einen eigenen Kindergarten ins Leben gerufen und dazu 5 Erzieher eingestellt, welche einen Arbeitsvertrag nach dem TVöD bekommen haben. Meine Gemeinde ist angeblich kein Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband. Mir hat man jetzt in Bezug auf einen Arbeitsvertrag geantwortet: mir würde kein Arbeitsvertrag zustehen, mündlich wäre auch immer noch gültig. Ich würde auch, wenn es einen Vertrag geben würde, auf keinen Fall einen Vertrag nach dem TVöd erhalten. Bin ich damit nicht einverstanden, könnte ich selbst kündigen. Meine Frage dazu lautet: Kann man mehrere Angestellte haben, die mit dem TVöD Vertrag eingestellt werden und die geringfügig Beschäftigten aussen vor lassen? Nur auf der Begründung: man ist kein Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband? Ich hoffe man kann mir hier eine Antwort geben u d bedanke mich
Es steht im Sachverhalt nicht, welcher Art die geringfügige Beschäftigung ist. Für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV findet der TVöD keine Anwendung.
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