20.02.2018, 11:15
Hallo Leute,
ich bin derzeit in einem kommunalen Krankenhaus als Bauingenieurin für Bauvorbereitung/ Baudurchführung mit der Funktion als Architektin angestellt. Oktober 2014 habe ich mein Masterabschluss an einer Technischen Universität erfolgreich in Architektur abgeschlossen, seitdem bin ich auch voll berufstätig. Seit März 2017 bin ich auch Mitglied in der Brandenburgischen AK (also bauvorlageberechtigt, welches auch Einstellungsvoraussetzung war).
Derzeit bin ich in der EG 9 b, Stufe 2 eingruppiert. Ich weiß, dass dies falsch ist. Daher möchte ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.
Die Frage stellt sich mir nur, in welche Gruppe ich eigentlich gehöre. Gehöre ich in die Gruppe der Ingenieure (auch wenn meine Berufsbezeichnung Architektin lautet, da ich als Bauingenieurin eingestellt bin) oder wird hier der Abschluss bewertet, also ohne diesen Master Abschluss wäre eine Bauvorlageberechtigung ja nicht möglich.
Ich tendiere zwischen der EG 12 der Tätigkeitsmerkmale der Ingenieure oder der EG 13-15 wegen der wissenschaftlichen Hochschulbildung.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Ich danke euch im Voraus!
LG Mina
ich bin derzeit in einem kommunalen Krankenhaus als Bauingenieurin für Bauvorbereitung/ Baudurchführung mit der Funktion als Architektin angestellt. Oktober 2014 habe ich mein Masterabschluss an einer Technischen Universität erfolgreich in Architektur abgeschlossen, seitdem bin ich auch voll berufstätig. Seit März 2017 bin ich auch Mitglied in der Brandenburgischen AK (also bauvorlageberechtigt, welches auch Einstellungsvoraussetzung war).
Derzeit bin ich in der EG 9 b, Stufe 2 eingruppiert. Ich weiß, dass dies falsch ist. Daher möchte ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.
Die Frage stellt sich mir nur, in welche Gruppe ich eigentlich gehöre. Gehöre ich in die Gruppe der Ingenieure (auch wenn meine Berufsbezeichnung Architektin lautet, da ich als Bauingenieurin eingestellt bin) oder wird hier der Abschluss bewertet, also ohne diesen Master Abschluss wäre eine Bauvorlageberechtigung ja nicht möglich.
Ich tendiere zwischen der EG 12 der Tätigkeitsmerkmale der Ingenieure oder der EG 13-15 wegen der wissenschaftlichen Hochschulbildung.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Ich danke euch im Voraus!
LG Mina