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Hallo,
wie die Unterlagen aufzubewahren sind findest Du sicherlich im jeweiligen LPersVG, auch wenn es manchmal ein wenig versteckt steht.
Der Aktenplan erscheint mir da wenig hilfreich. In Niedersachsen ist dies z. B. in § 61 Abs. 2 geregelt. Danach sind Unterlagen des Personalrats, die personenbezogene Daten enthalten, insbesondere Niederschriften und Personallisten, für die Dauer der Amtszeit des Personalrats aufzubewahren und ggf. an das zuständige Archiv abzugeben oder zu vernichten.
Liebe Grüße
delme1
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Personalratsunterlagen sollten solange aufbewahrt werden, wie sie von Bedeutung sind. Nicht mehr benötigte Unterlagen sollten nach Möglichkeit im Archiv zur Aufbewahrung gelangen.