Aufstieg 2. QE in 3. QE durch BWL Studium?
#1

Hallo miteinander, 

seit 09/22 macht meine Frau eine Ausbildung in der 2. QE bei einer größeren Stadt XY in Bayern (> 500.000 Einwohner). 

Davor hat sie erfolgreich ihr BWL-Studium abgeschlossen. 

Aktuell merkt sie, dass die 2. QE für sie nicht wirklich fordernd ist und ihr die Tätigkeiten + Verdienstmöglichkeiten in der 3. QE deutlich besser gefallen.

Nun überlegt sie, wie der Aufstieg in die 3. QE klappen könnte. Ich bin selber Polizeibeamter in Bayern, kenne mich mit dem Aufstieg in die 3. QE bei einer Behörde nicht aus. 

Ist es möglich, dass ihr BWL-Studium "angerechnet" wird uns sie sich auf eine BWL spezifische Stelle der 3. QE bewerben kann und so es in die 3. QE schafft? 

Andernfalls bleibt ihr nichts anderes übrig, als den Test für die 3. QE parallel mitzuschreiben und dann ggf. zu kündigen und in 1,5 Jahren wieder von Beginn an zu starten. 

Gibt es noch weitere Möglichkeiten? 

Ich freue mich auf eure Antworten!

Vielen Dank!
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#2

Ich bin nicht aus Bayern, aber ich versuche trotzdem mal zu antworten:

In Bayern wird dies meines Erachtens im Leistungslaufbahngesetz geregelt. Man kommt über den Vorbereitungsdienst oder als anderer Bewerber in die Beamtenlaufbahn. Bei Deiner Frau wäre dann die Frage, ob sie als andere Bewerberin für die QE 3 in Frage kommt. Leider vermute ich, dass sie da keine Chancen hat, da es an der Gewinnung einer Mitarbeiterin mit BWL-Abschluss wohl kein besonderes dienstliches Interesse gibt.

Art. 52
Qualifikationsvoraussetzungen
(1) 1Andere Bewerber und Bewerberinnen (Art. 4 Abs. 2) können berücksichtigt werden, wenn an der Gewinnung ein besonderes dienstliches Interesse besteht. 2Sie erwerben die Qualifikation für eine Fachlaufbahn durch Lebens- und Berufserfahrung. 3Die für Regelbewerber und Regelbewerberinnen erforderlichen Voraussetzungen für den Qualifikationserwerb (Art. 6 Abs. 1) dürfen von ihnen nicht gefordert werden.
(2) 1Die oberste Dienstbehörde stellt bei ihnen die Fachlaufbahn, einen gebildeten fachlichen Schwerpunkt sowie die Qualifikationsebene fest. 2Bei der Feststellung der Qualifikation nach Satz 1 dürfen keine geringeren Anforderungen gestellt werden als sie von Regelbewerbern und Regelbewerberinnen gefordert werden. 3Die oberste Dienstbehörde kann die Zuständigkeit nach Satz 1 auf den Landespersonalausschuss übertragen.
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#3

Sie sollten den Master in BWL draufsetzen und dann direkt in die 4. QE bei einer Bundesbehörde einsteigen oder beim Traineeprogramm der Bundesbank und sich anschließend verbeamten lassen.

Ansonsten kann man mit BWL in der öffentlichen Verwaltung eher wenig anfangen. Es gibt ein paar wenige Stellen für die 3 QE z. B. in der Wirtschaftsförderung bei den Regierungen. Da wird man dann aber auch nicht verbeamtet, sondern nur als Angestellter (vorerst befristet) übernommen, da nur Laufbahnbewerber (die in Hof waren) verbeamtet werden.

Hat man den BWL Master (statt Bachelor) sieht es wieder besser aus.
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