Aushilfen TVÖD
#1

Sind bei identischer Tätigkeit auch Minijobs einzugruppieren wie Festangestellte?
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#2

Sofern es sich um eine geringfügige Beschäftigung iSd § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV handelt, trifft dies zu. Das sind grundsätzlich „ganz normale“ Teilzeitbeschäftigungen nach TVöD!!!

Zum nachlesen auch:

https://www.haufe.de/oeffentlicher-diens...34530.html
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