13.03.2019, 09:47
Hallo,
meine Kollegin (neu in der Meldebehörde), hat aufgrund eines vorgelegten Dokuments eines Anmeldenden eine Auskunftssperre für 2 Jahre eingetragen.
Anhand dieses Dokuments hätte aber gar keine Auskunftssperre eingetragen werden dürfen.
Kann, und vor allem darf, man diese Auskunftssperre von Amts wegen wieder löschen oder hat man jetzt pP gehabt?
Besten Dank.
MfG
meine Kollegin (neu in der Meldebehörde), hat aufgrund eines vorgelegten Dokuments eines Anmeldenden eine Auskunftssperre für 2 Jahre eingetragen.
Anhand dieses Dokuments hätte aber gar keine Auskunftssperre eingetragen werden dürfen.
Kann, und vor allem darf, man diese Auskunftssperre von Amts wegen wieder löschen oder hat man jetzt pP gehabt?
Besten Dank.
MfG