Bauhofarbeiter - Zulage
#1

Einem Bauhofarbeiter (EG 6) soll die Differenz zu EG 7 als Zulage gewährt werden.
Er ist stellvertretender Bauhofleiter.
Es ist überaus fleißig und zuverlässig.
Ist die Gewährung der Zulage zulässig?
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#2

Ich sehe dafür keine Grundlage.

Alternative: Man kann aufgrund der sehr guten Leistungen gemäß § 17 Abs. 2 TVöD die Stufenlaufzeit verringern:
https://www.kommunalforum.de/tvoed_stufen.php
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#3

(13.10.2023, 23:09)Gast schrieb:  Ich sehe dafür keine Grundlage.

Alternative: Man kann aufgrund der sehr guten Leistungen gemäß § 17 Abs. 2 TVöD die Stufenlaufzeit verringern:
https://www.kommunalforum.de/tvoed_stufen.php

Er ist schon in Endstufe.
Der Stadtbaumeister will das nun unbedingt machen - wir im Personalamt sind komplett dagegen.
Wie sollen wir uns verhalten?
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#4

Vielleicht ruft Ihr dann einmal bei Eurem Landesverband des VKA an. Möglicherweise kennen die noch ein "Schlupfloch" (Bindung von Fachkräften, o.ä.).
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#5

Eine Möglichkeit wäre die Arbeitsmarktzulage des VKA (Beschluss vom 21.11.2008):

„Soweit es zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften im Einzelfall erforderlich ist, kann Beschäftigten zusätzlich zu dem ihnen zustehenden Entgelt eine widerrufliche Zulage in Höhe von bis zu 20 v.H. der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe gezahlt werden. Die Zulage kann befristet werden."

Aber ob man das als Gemeinde wirklich will? Man schafft damit natürlich einen Präzedenzfall.
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