Bedarfswirtschaftliches Prinzip
#1

Hallo zusammen,

welche Einrichtungen außer Schwimmbädern nutzen das Bedarfswirtschaftliche Prinzip in Verbindung mit dem Subventionsprinzip auf kommunaler Ebene?

Vielen Dank im voraus
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#2

Moin,

im Grunde sämtliche kostenrechnende Einrichtungen, die insb. auf Basis von Gebührenkalkulationen betrieben werden. Durch die strikten Gesetzesvorgaben in diesem Bereich können viele Kosten nicht in der Gebührenberechnung berücksichtigt werden (bspw. oftmals sehr hohe außerordentliche Aufwendungen). In der Folge bleiben oftmals Kosten übrig, die aus dem lfd. Steuermitteln zu begleichen sind. Bspw. Stadtentwässerung, Straßenreinigung, Friedhöfe, kommunale Einrichtungen.

Im engeren Sinne  -so wird vmtl. die Fragestellung gemeint sein-  sind neben Schwimmbädern insbesondere kulturelle Einrichtungen wie Büchereien zu nennen.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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