14.05.2023, 23:17
Als befristete Beschäftigte bis Ende April 2023 und Wiederbeschäftigung ab Juni oder Juli 2023 erhält der Mitarbeiter keinen Inflationsausgleich trotz viermonatiger Beschäftigung?
Wie ist dies unter dem Grundsatz der Gleichberechtigung zu verargumentieren, oder liegt hier ein Fehler vor?
Wie ist dies unter dem Grundsatz der Gleichberechtigung zu verargumentieren, oder liegt hier ein Fehler vor?