Befristete Beschäftigung Inflationsausgleich
#1

Als befristete Beschäftigte bis Ende April 2023 und Wiederbeschäftigung ab Juni oder Juli 2023 erhält der Mitarbeiter keinen Inflationsausgleich trotz viermonatiger Beschäftigung?
Wie ist dies unter dem Grundsatz der Gleichberechtigung zu verargumentieren, oder liegt hier ein Fehler vor?
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#2

Was immer der Grundsatz der Gleichberechtigung meint...
Stichtagsregelungen sind keine unzulässige Diskriminierung von befristeten Beschäftigten im Sinne des TzBfG etc.
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