12.07.2024, 00:58
Hallo,
rechtfertigt Eurer Einschätzung nach eine Tätigkeit im Begleiteten Umgang die Entgeltstufe 8b?
Also es geht darum, ob sie üblicherweise zu den "schwierigen Tätigkeiten" gezählt wird im Sinne der Eingruppierung?
Bei den Beispielen, die mir vorliegen, wird der BU leider nicht explizit erwähnt. Aber diese Liste ist auch nicht abschließend...
Ich würde aufgrund des hohen Konfliktpotentials (z.B. extrem zerstrittene Eltern bzw. Parteien, Familiengerichtsverfahren im Vorfeld, usw.) den Tätigkeitsbereich des BU schon als "schwierige Tätigkeit" ansehen...
rechtfertigt Eurer Einschätzung nach eine Tätigkeit im Begleiteten Umgang die Entgeltstufe 8b?
Also es geht darum, ob sie üblicherweise zu den "schwierigen Tätigkeiten" gezählt wird im Sinne der Eingruppierung?
Bei den Beispielen, die mir vorliegen, wird der BU leider nicht explizit erwähnt. Aber diese Liste ist auch nicht abschließend...
Ich würde aufgrund des hohen Konfliktpotentials (z.B. extrem zerstrittene Eltern bzw. Parteien, Familiengerichtsverfahren im Vorfeld, usw.) den Tätigkeitsbereich des BU schon als "schwierige Tätigkeit" ansehen...