Begleiteter Umgang und Entgeltstufe 8 b ?
#1

Hallo,

rechtfertigt Eurer Einschätzung nach eine Tätigkeit im Begleiteten Umgang die Entgeltstufe 8b?

Also es geht darum, ob sie üblicherweise zu den "schwierigen Tätigkeiten" gezählt wird im Sinne der Eingruppierung?

Bei den Beispielen, die mir vorliegen, wird der BU leider nicht explizit erwähnt. Aber diese Liste ist auch nicht abschließend...

Ich würde aufgrund des hohen Konfliktpotentials (z.B. extrem zerstrittene Eltern bzw. Parteien, Familiengerichtsverfahren im Vorfeld, usw.) den Tätigkeitsbereich des BU schon als "schwierige Tätigkeit" ansehen...
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#2

Welcher Tarifvertrag?

Ich sehe da keiner Erziehertätigkeit. Als solches wäre (wenn es um TVöD geht) die S8b Fallgruppe 1 m.E. nach nicht einschlägig. Ggf. könnte S8b Fallgruppe 3 "Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung." zum tragen kommen, wenn die Tätigkeit ohne Qualifikation als "Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen" wahrgenommen wird. Ob es schwierige Tätigkeit im Sinne der S12 bzw. Protokollerklärun 12 sind würde ich eher nicht sehen. Bei entsprechender Qualifikation als "Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen" würde ich zur S11 neigen.
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