31.08.2021, 13:59
Ich habe bei der Berechnung der Unterschiedsbeträge aus dem §32 TVöD (VKA) Abs. 3 eine Frage, bzw. ein Beispiel.
Eine Kita Erzieherin ist in der Stufe 8b/6 und soll für 4 Jahre die Leitung der Kita übernehmen (mehr als 40 Plätze, weniger als 60).
Ich würde die Zulage bei dem Unterschiedsbetrag von der Einstufung 8b/6 auf die 13/5 machen. (Im §17 4) steht nur Höhergruppierung. Ist damit nur die nächst höhere Gruppe, also ein Gruppe 9/6 gemeint?
Dann kommen noch einmal 75% zwischen der Stufe 13/5 und einer 15/5 (nach meiner Interpretation) dazu. Die Stufe 14 ist Sozialarbeitern vorbehalten.
Hat jemand Erfahrung mit solchen Zuschlagsberechnungen?
Danke
Gast 64
Eine Kita Erzieherin ist in der Stufe 8b/6 und soll für 4 Jahre die Leitung der Kita übernehmen (mehr als 40 Plätze, weniger als 60).
Ich würde die Zulage bei dem Unterschiedsbetrag von der Einstufung 8b/6 auf die 13/5 machen. (Im §17 4) steht nur Höhergruppierung. Ist damit nur die nächst höhere Gruppe, also ein Gruppe 9/6 gemeint?
Dann kommen noch einmal 75% zwischen der Stufe 13/5 und einer 15/5 (nach meiner Interpretation) dazu. Die Stufe 14 ist Sozialarbeitern vorbehalten.
Hat jemand Erfahrung mit solchen Zuschlagsberechnungen?
Danke
Gast 64