Hallo,
wir haben eine Mitarbeiterin, welche 28 Monate als Pflegekraft bei uns beschäftigt war. Sie geht nun in die berufsbegleitende Ausbildung zur Pflegefachkraft.
Läuft die Stufenlaufzeit weiter?
Wenn Sie also während der berufsbegleitenden Ausbildung einen Stufenaufstieg hat, wird dieser gewährt?
Vielen Dank für schnelle Hilfe :-)
Sie arbeitet neben der Ausbildung weiter? Dann läuft grundsätzlich die Stufenlaufzeit weiter. Ohne Kenntnis, was im Arbeitsvertrag und ggf. anzuwendenen Tarifverträgen steht, lässt es sich aber nicht abschließend sagen. In der Frage bleibt ja offen, welcher Tarifvertrag Anwendung findet.
Hallo, ja, sie arbeitet neben der Ausbildung weiter.
Sie hat sozusagen eine Vollzeitbeschäftigung mit integrierter Ausbildung.
Als Qualifizierung zur Fachkraft.
Das Entgelt als Azubi wird bis auf das Entgelt der Hilfskraftvergütung aufgestockt.
Tarifvertrag: TVöD-B für Pflege und Betreuungseinrichtungen
Ich finde aber keine genaue Regelung dazu. Sie ist aktuell P5 Stufe 2. Sie würde, wenn Sie als Hilfskraft weitermachen würde (dieser Vertrag ruht, da dann Azubivertrag mit Zusatzvereinbarung wegen berufsbegleitender Ausbildung) im nächsten Jahr in Stufe 3 aufsteigen.
Diese Stufe würde ihr ja dann als Fachkraft erhalten bleiben, sofern die Stufenlaufzeit weiterläuft. Daher meine Frage. Sonst würde sie ja mit P7 Stufe 2 starten.
Dankeschön für Rückinfos...
", da dann Azubivertrag mit Zusatzvereinbarung wegen berufsbegleitender Ausbildung) "
Hier kommt es darauf an, was geregelt ist. Eindeutig wäre es, wenn neben dem Ausbildungsvertrag ein Arbeitsvertrag mit Tätigkeiten in P5 vereinbart wäre. Da würde die Stufe weiterlaufen. Wenn man einen Ausbildungsvertrag mit Bezahlung X hat aber ohne dass man getrennte Tätigkeiten mit P5 hat.