Folgender Sachverhalt: Der Personalratsvorsitzende kann nicht an der Sitzung teilnehmen, der Stellvertreter hält die Sitzung.
Meine Frage ist nun: Kann der Vorsitzende die Beschlüsse dieser Sitzung unterschreiben oder muss der Stellvertreter unterschreiben, der die Sitzung geleitet hat?
Wenn der Vorsitzende nicht teilnehmen kann, ist der Vertreter voll zeichnungsberechtigt.
Der Vertreter vertritt den nicht Anwesenden voll und ganz.
Dafür ist er ja Vertreter...
..die Frage ist wohl eher dahingehend zu verstehen, ob der Vorsitzende (der bei Beschlussausfertigung wieder im Dienst ist) die Beschlüsse unterschreiben kann, wenn er die dazugehörige Sitzung nicht geleitet hat...
Die Vorsitzenden regeln "geschäftsführend" die Angelegenheiten des Personalrates. Welcher Vorsitzende wann unterschreibt ist egal, nur ist es zweckmässig, dass der Vorsitzende die Beschlüsse unterschreibt, welcher auch bei der Sitzung anwesend war ( Fehlervermeidung ). Möglich sind aber auch andere Alternativen, also kann auch der Vorsitzende unterschreiben, da er ja nur die Willensbildung des PR nach außen vertritt, unabhängig ob er die Sitzung geleitet hat oder nicht.
Genau so ist es, wie was_guckst_du geschrieben hat. Eine gesetzliche Regelung gibt es wohl keine!
...die Frage ist natürlich, wie prüft denn derjenige, ob der Beschluss den ursprünglichen Willen des PR wiedergibt, wenn er bei Beschlussfassung nicht dabei war...
...in meinem Gremium unterschreibt immer der, der die Sitzung geleitet hat...
danke für Eure Antworten, hat mir weiter geholfen