22.10.2024, 22:04
Im vorliegenden Fall wurde von Seiten der Verwaltung / Lohnabrechnung der Besitzstand Kind dem Arbeitnehmer 24 Monate nicht ausgezahlt. Der Arbeitnehmer hat erst die fehlerhafte Abrechnung bemerkt, nachdem plötzlich der Besitzstand Kind wieder auf der Abrechnung vorhanden war. Darauf hin hat der Arbeitnehmer die Verwaltung aufgefordert, den fehlenden Betrag der letzten 24 Monate auszuzahlen.
Laut §195 BGB sieht der Gesetzgeber eine Verjährungsfrist von 3 Jahren vor. Frage: Kann durch tarifvertragliche Vereinbarungen die Verjährungsfrist durch eine Ausschlussfrist umgangen werden?
Obwohl kein schuldhaftes Verhalten des Arbeitnehmers vorliegt.
Laut §195 BGB sieht der Gesetzgeber eine Verjährungsfrist von 3 Jahren vor. Frage: Kann durch tarifvertragliche Vereinbarungen die Verjährungsfrist durch eine Ausschlussfrist umgangen werden?
Obwohl kein schuldhaftes Verhalten des Arbeitnehmers vorliegt.