Besitzstand Kinder
#1

Im vorliegenden Fall wurde von Seiten der Verwaltung / Lohnabrechnung der Besitzstand Kind dem Arbeitnehmer 24 Monate nicht ausgezahlt. Der Arbeitnehmer hat erst die fehlerhafte Abrechnung bemerkt, nachdem plötzlich der Besitzstand Kind wieder auf der Abrechnung vorhanden war. Darauf hin hat der Arbeitnehmer die Verwaltung aufgefordert, den fehlenden Betrag der letzten 24 Monate auszuzahlen.
Laut §195 BGB sieht der Gesetzgeber eine Verjährungsfrist von 3 Jahren vor. Frage: Kann durch tarifvertragliche Vereinbarungen die Verjährungsfrist durch eine Ausschlussfrist umgangen werden?
Obwohl kein schuldhaftes Verhalten des Arbeitnehmers vorliegt.
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#2

Ja.
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#3

Ist es schuldhaftes Verhalten, wenn man als Arbeitnehmer seine Lohnabrechnung 2 Jahre lang nicht prüft? Könnte man so auslegen. Der Anspruch verjährt entsprechend der Ausschlussfristen nach Tarifvertrag. Das BGB greift hier meines Erachtens nicht.
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#4

Mit Verschulden hat das gar nichts zu tun.

Sofern z. B. die tarifliche Ausschlussfrist des § 37 TV-L oder TVöD zum Tragen kommt (nicht rechtzeitige Geltendmachung eines fälligen Anspruches innerhalb von 6 Monaten), verfällt der Anspruch (ist vor Gericht vom Richter "von Amts wegen" zu beachten).

Aber auch bei einer rechtzeitigen Geltendmachung ist dann für den nicht verfallenen Anspruch die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB selbstverständlich einschlägig. Hierbei handelt es sich aber um eine sog. Einrede, welche der Schuldner geltend machen muss.
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