24.10.2009, 20:15
Hallo, ich möchte mich zunächst kurz vorstellen, ich bin z.Z. 26 Jahre alt und bis Ende diesen Jahres als Soldat bei der Bundeswehr tätig. Mein letztes Gehalt wird A5 Stufe 3 sein. Mir strebt nächstes Jahr entweder die Ausbildung in der allgemeinen Verwaltung oder in der Steuerverwaltung vor. Beides sind Ausbildungen auf Landesebene und werden auch dementsprechend besoldet.
Nun zu meiner eigentlichen Frage, während damals die Stufen ja nach dem Alter bemessen wurden, ist dieses ja nun nicht mehr der Fall. Bedeutet das im Umkehrschluss das jeder der eine Ausbildung im nichttechnischen, mittleren Dienst macht mit der Besoldung A6 Stufe 1 anfängt unabhängig des bereits erreichten Alters und evtl. vorheriger Beschäftigungen im öffentlichen Dienst oder wie ist das geregelt?
Währe nett wenn mir das jemand erklären könnte denn ich selber werde leider aus dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz so recht nicht schlau.
Vielen Dank.
Nun zu meiner eigentlichen Frage, während damals die Stufen ja nach dem Alter bemessen wurden, ist dieses ja nun nicht mehr der Fall. Bedeutet das im Umkehrschluss das jeder der eine Ausbildung im nichttechnischen, mittleren Dienst macht mit der Besoldung A6 Stufe 1 anfängt unabhängig des bereits erreichten Alters und evtl. vorheriger Beschäftigungen im öffentlichen Dienst oder wie ist das geregelt?
Währe nett wenn mir das jemand erklären könnte denn ich selber werde leider aus dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz so recht nicht schlau.
Vielen Dank.