(31.08.2023, 06:46)Gast schrieb: (30.08.2023, 22:20)Gast schrieb: Hallo. 16% auf 24 Monate oder 6% und Inflationsausgleich auf 12 Monate wäre ein solider Abschluss. Denke aber es ist Wunschdenken einen gleichen Abschluss wie beim TVöD zu erwarten. Realistisch halte ich 24 Monate bei 100€ Sockelbetrag und 2,8% im ersten Jahr und 1,2% im zweiten Jahr. 2023 bleibt dabei unberücksichtigt .
Hahaha, ist hier mal wieder ein Beamtenhasser bzw. Neidhammel am Werk ? Alleine die Aussage, dass der Abschluss des TVöD übertragen wird, spricht dafür, dass dies nicht von einem Beamten gepostet worden sein kann.
Realistisch ist bzgl. der Landesbeamten, dass die Abschlüsse vom TV-L weitestgehend mit einigen länderspezifischen Besonderheiten übertragen werden.
Zum einen ist das verfassungsrechtliche Alimentationsprinzip zu beachten.
Zum anderen wissen die Dienstherrn mittlerweile, dass man ohne attraktive Beamtenbesoldung die Beamtenstellen nicht oder nicht adäquat besetzen kann, was sich dann entsprechend auf die Leistungsfähigkeit von Schule, Polizei, Justiz, Verwaltung, usw. auswirkt.
Naja, da ich selber Beamter bin würde ich mich nicht als Beamtenhasser geschweige denn Neidhammel bezeichnen.
Nun liegt einfach eine lange Diensterfahrung auch im Bereich BPR vor und dementsprechend habe ich einige Besoldungsrunden hinter mir.
Auch richtig ist, das die Tarifabschlüsse nicht für Beamte/Richter gelten jedoch gerne als "Maßstab" genommen werden.
Das das verfassungsrechtliche Alimentationsprinzip zu beachten ist, sollte auch klar sein.
Man sollte sich aber auch die aktuellen Rechtssprechungen bzgl. der Beamtenbesoldung in HH, Berlin oder Thüringen betrachten.
Und, wie bereits erwähnt wurde, sind in einigen Bundesländern Landtagswahlen. Da kann man den "reichen" Beamten doch nicht mehr Bezüge zugestehen, das könnte doch Wählerstimmen kosten.
Dementsprechend: "Realistisch halte ich 24 Monate bei 100€ Sockelbetrag und 2,8% im ersten Jahr und 1,2% im zweiten Jahr. 2023 bleibt dabei unberücksichtigt.!"