28.01.2014, 08:53
Hallo liebe Forumsmitglieder,
Ich habe da mal eine Frage. Ist die Verwaltung verpflichtet ein Beurteilungssurrogat zu erstellen?
Sachlage: Beschäftigter X fängt befristet in einer Behörde an. Eine Regelbeurteilung erhält er zum Stichtag der Beurteilungen nicht weil er befristet ist. Im zuge seiner Unbefristung erhält er eine Anlassbeurteilung. Wahlen stehen an und Beschäftigter X wird freigestelltes Personalratsmitglied. Also BU-Schutz. 9 Monate später bewirbt er sich auf eine höherwertige Stelle. Von all seinen Mitbewerbern des gleichen Einstellungszeitraums werden Anlassbeurteilungen angefordert, weil diese ja auch noch keine Regelbeurteilung haben.
Liegt nicht eine Benachteiligung bei der Auswahl vor wenn alle anderen neue Beurteilungen bekommen und beschäftigter X mit der alten Beurteilung ins "Rennen" geht? Beschäftigter X ist Tarifbeschäftigter.
Ich bedanke mich für eure Kommentare und Erfahrungswerte.
Ich habe da mal eine Frage. Ist die Verwaltung verpflichtet ein Beurteilungssurrogat zu erstellen?
Sachlage: Beschäftigter X fängt befristet in einer Behörde an. Eine Regelbeurteilung erhält er zum Stichtag der Beurteilungen nicht weil er befristet ist. Im zuge seiner Unbefristung erhält er eine Anlassbeurteilung. Wahlen stehen an und Beschäftigter X wird freigestelltes Personalratsmitglied. Also BU-Schutz. 9 Monate später bewirbt er sich auf eine höherwertige Stelle. Von all seinen Mitbewerbern des gleichen Einstellungszeitraums werden Anlassbeurteilungen angefordert, weil diese ja auch noch keine Regelbeurteilung haben.
Liegt nicht eine Benachteiligung bei der Auswahl vor wenn alle anderen neue Beurteilungen bekommen und beschäftigter X mit der alten Beurteilung ins "Rennen" geht? Beschäftigter X ist Tarifbeschäftigter.
Ich bedanke mich für eure Kommentare und Erfahrungswerte.