Hallo,
Ich arbeite für einen e. V. der dem Paritätischen angehört. Wir werden nach Tvöd bezahlt. Mein Arbeitgeber sagt wir bekommen die Corona Sonderzahlung nicht, da wir dem TVöD nur angelehnt seien. Ist das rechtens?
Gruss
S.
Was steht im Arbeitsvertrag zur Anwendung von Tarifverträgen? Vorzugsweise wörtlich zitieren, dann ist eine Einschätzung möglich.
Alle Punkte in denen es,, gem. BAT heisst, werden an dem 01.02.2006 durch,, gem. TVÖD" ersetzt.
Anstelle der Weihnachtszuwendung und des Urlaubsgeldes wird gem,, TVÖd eine Jahressonderzahlung gewährt.
Dies ist der Anhang nach dem. TARIFWECHSEL VOM BAT
Und wie sieht die Ausgangsfassung aus. TVöD alleine und insbesondere an einzelnen Stellen umfasst nicht den Tarifvertrag zur Corona-Sonderzahlung. Aber ohne den Vertrag zu sehen kan man es nicht abschließend auslegen.
Ich habe nur noch einen Anfangsvertrag bei Einstellung. Der besagt, dass ich gem BAT bezahlt werde. 😊 Dann, nach Umstellung auf TVÖd gab es nur diesen Anhang
Es geht um die genaue Formulierung zum BAT. Aber tendenziell kein Anspruch.
Verstehe ich nicht. Werde ja nicht mehr nach BAT bezahlt.
Weil laut der Darstellung von dir der Vertrag mit Änderung BAT zu TVöD gilt. Um zu wissen ob der Tarifvertrag zur Corona Sonderzahlung gilt muss man sehen wie der Vertrag aussieht. Verträge kann man nur auf der Basis des Vertragstextes auslegen. Wenn du eine Einschätzung willst musst du den Text liefern...
OK. Bin bis morgen auf Schicht, dann schreibe ich nochmal den genauen wortlaut
Hallo,
diese Frage interessiert mich auch. Ich arbeite in einer kommunalen Volkshochschule, welche als e.V. organisiert ist. Bisher wurde die Zahlung abgelehnt. Der genaue Wortlaut in meinem Arbeitsvertrag lautet:
§ 2
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) für den Dienstleistungsbereich Verwaltung (TVöD V) und den ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbande (VKA) jeweils geltenden Fassung einschließlich des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (§ 1 Abs. 2 TVÜ-VKA). Außerdem finden die im Bereich des Arbeitgebers jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträge Anwendung.
VG
J.W.
Ich würde in dem Tarifvertrag zur Corona-Sonderzahlung einen ergänzenden Tarifvertrag zum TVöD sehen und deshalb einen Anspruch annehmen.
Danke, für die Rückmeldung. Das bestätigt meine Ansicht.
VG
J.W.