Datenschutz
#1

Hallo,

bei einem AN wurde durch die interne Revision eine Überprüfung bezüglich Arbeitszeitmanipulation durchgeführt.
Der AN hat sich an den Personalrat und den bDSB wegen Verstoss gegen den persönlichen Datenschutz gewandt. Der bDSG hat nach seiner Prüfung den Verstoss anerkannt und den AN und dem Personalrat in einem gemeinsamen Gespräch darüber informiert. Gleichzeitig stellte er fest, dass eine alte Betriebsvereinbarung zwischen dem PR und der Unternehmensleitung dringend überarbeitet werden muss, da sie nicht mehr dem geltenden Recht entspricht.
Welche Schritte sollte der PR jetzt einleiten? Sowohl zur sofortigen Hilfestellung für den AN als auch hinsichtlich der Betriebsvereinbarung.
An welche Stellen kann er sich bei Fragen der Vorgehensweise wenden?
Danke für jede schnelle Hilfe.
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#2

Huhu,

wie sieht denn der PR die "Anerkennung" des Verstoßes gegen den Datenschutz? Seht Ihr das genauso? Wo genau liegt der Verstoß gegen das Datenschutzgesetz?

Wurde bei der Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit, bei der Zeiterfassungsanlage und bei dem entsprechenden EDV-Verarbeitungsprogramm Eure Mitbestimmung eingefordert?
Wenn nicht, kann der AG eine Manipulation feststellen, aber nicht verwerten.

Lag denn eine Arbeitszeitmanipulation vor?

Ich hab da mal ne Frage an die Runde: darf ein AG nicht die angegebene Arbeitszeit überprüfen? Ich bin verwirrt. Lag denn ein Verdacht vor?

Ich glaub, um hier ein Urteil zu bilden, brauen wir mehr Info.

Gruß
Auenlandbewohnerin
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