Dauerparken auf öffentlichem Parkplatz zulässig ?
#1

hallo...
ich möchte wissen, ob es rechtens ist, wenn ein fremdes fahrzeug mit einem auswärtigen kennzeichen seit monaten tag und nacht auf dem selben parkplatz parkt, ohne sich zu bewegen??? mir ist es nämlich dadurch nie möglich mal genau vor meiner haustür zu parken, was mit 2 kindern manchmal nervig ist, erst eine straße weiter stehen zu müssen, nur weil sich einer den öffentlichen parkplatz zum eigenen macht. ist das so richtig oder kann ich mich da beschweren??? Ich selbst komme aus halle saale und die parkplatz bei uns im viertel sind eine echte rarität.
danke für jeden der antwortet
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#2

Hallo,

solange das Fahrzeug angemeldet ist und auch sonst keine Gefahren davon ausgehen (kaputte Scheibe, auslaufendes Öl, o.ä.) kann man da nichts machen. Einen Vorrang für Anwohner gibt es jedenfalls nicht, es sei denn, die Parkplätze sind für Anwohner ausgeschildert und Du hast einen Anwohnerparkausweis. Aber ruf doch mal beim Straßenverkehrsamt an, vielleicht ist das Fahrzeug dort schon in der Fahndung, weil z.B. die KfZ-Steuern oder die Versicherung nicht bezahlt wurden. Dann wird das Fahrzeug vom Straßenverkehrsamt entstempelt (Abkratzen der Plakette) und das Ordnungsamt lässt es anschließend auf Kosten des Fahrzeughalters abschleppen.
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#3

Ich weiß aber, daß meine Eltern ihr Wohnmobil alle paar Tage umparken oder zumindest mal um den Block fahren mußten, weil es eben NICHT erlaubt ist, dauerhaft auf einem öffentlichen Parplatz zu parken.
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#4

Maßgeblich ist die Straßenverkehrsordnung (StVO), §12 Halten und Parken:
"(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen."

Davon sind aber nur Wohnwagen / Karawane umfasst, Wohnmobile nicht. Für Autos gibt es kein entsprechendes Verbot. Allerdings haben Dauerparker ein Problem, wenn nach dem Abstellen irgendwann ein Parkverbot erlassen wird. Nach einer gewissen Frist können die Autos dann auch abgeschleppt werden.
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#5

(21.01.2011, 23:15)Katharina schrieb:  Ich weiß aber, daß meine Eltern ihr Wohnmobil alle paar Tage umparken oder zumindest mal um den Block fahren mußten, weil es eben NICHT erlaubt ist, dauerhaft auf einem öffentlichen Parplatz zu parken.

Ich vermute, weil das Campen, also das Übernachten im Wohnmobil auf
öffentlichen Straßen und Plätzen in der betreffenden Kommune per Satzung verboten ist.

Gruß
smokie
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#6

Parken, Übernachten (zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit) und Campen sind drei ganz verschiedene Dinge!
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