Degradierung nach Dienstunfall
#1

Ich würde gerne wissen, welche Gründe vorliegen müssen, um eine Degradierung nach einem Dienstunfall von der Arbeitgeberseite zu begründen. Das heißt welche Gründe angegeben werden können, um eben diese Degradierung zu rechtfertigen. 
Ist bei einer einzigen Absage, zu einem Gespräch in der Krankheitszeit, mit dem Arbeitgeber, unter anbieten eines anderen Termins, bereits das Vertrauensverhältnis gestört?
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#2

"Ich würde gerne wissen, welche Gründe vorliegen müssen, um eine Degradierung nach einem Dienstunfall von der Arbeitgeberseite zu begründen. Das heißt welche Gründe angegeben werden können, um eben diese Degradierung zu rechtfertigen."
Sollen nun alle denkbaren Verstöße aufgeführt werden, die eine Degradierung rechtfertigen?

"Ist bei einer einzigen Absage, zu einem Gespräch in der Krankheitszeit, mit dem Arbeitgeber, unter anbieten eines anderen Termins, bereits das Vertrauensverhältnis gestört?"
Das wird für sich genommen nicht reichen. Soweit Degradierung keinen Verlust einer Besoldungsstufe meint, sondern z.B. den Verlust einer Führungsposition etc. unter Fortsetzung eines amtsangemessenen Einsatzes auf einem anderen Dienstposten, ist dies allerdings recht einfach möglich. Da kann auch schon eine längere Arbeitsunfähigkeit alleine reichen.
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#3

Was soll denn eine "Degradierung" in einem Arbeitsverhältnis sein?! A02522
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#4

Ich meine genau das:
den Verlust einer Führungsposition etc. unter Fortsetzung eines amtsangemessenen Einsatzes auf einem anderen Dienstposten.
Bzw, ist die Frage mit welcher Begründung man aus der Leitungsfunktion im gleichen Bereich als Sachbearbeiter einsetzen kann.
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#5

Wäre es nicht sinnvoller zu schildern welche Begründung gegeben wird?

Wenn man es begründen will schreibt man was über Organisatorisches, Fürsorge, man geht ggf. auf die Dauer der Abwesenheit ein und wann man mit Rückkehr rechnet. Das ganze klug geschrieben ist kaum angreifbar, es sei denn, es ist eine leichte Verletzung und es sind wenige Wochen Abwesenheit und mit der Rückkehr ist unmittelbar zu rechnen. Dann müsste man etwas kreativer bei der Begründung sein. Immer beachtend, dass man einem Beamten natürlich andere Aufgaben übertragen kann, dies aber nicht willkürlich erfolgen darf.
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#6

Die Begründung ist die Abwesenheit durch den Dienstunfall (Übergriff von einem Kunden).
Das Problem, das sich darstellt ist, dass die Führungskraft als Sachbearbeiter im gleichen Bereich eingesetzt werden soll. Hier entfällt die Fürsorge. Denn sonst müsste ja die Dienststelle eine andere sein. ( dies ist aber nicht machbar)
Im Grunde wird die Führungskompetenz in Frage gestellt. Und hier stellt sich die Frage, inwieweit dies begründet sein muss (alleinige längere Abwesenheit aufgrund eines Dienstunfalls bzw. auch eines anerkannten Wegeunfalls dürfte nicht ausreichend sein….?)
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#7

Die Fürsorge ist, dass die zusätzliche Belastung der Führungsaufgaben wegfällt.

Fehlende Führungskompetenz kann eine Begründung sein. Hat dann halt nichts mit der aktuellen Dienstunfähigkeit zu tun. Aber man ist als Dienststelle klug beraten, da möglichst wenig zur Person heranzuziehen (außer vielleicht längere Abwesenheit).

Die Möglichkeiten eines Betroffenen, erfolgreich gegen die Übertragung geänderter Aufgaben vorzugehen, sind gering. Zumindest wenn es bei amtsangemessenen Aufgaben bleibt. Es gibt aber wenig Literatur und Urteile dazu. Hatte einen ähnlichen Fall vor ein paar Jahren und damals grob recherchiert.

Der PR hat ein paar Möglichkeiten die Sache zumindest zu verzögern.
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#8

Vielen Dank.

Ja, es ist schwer hierzu eine Rechtsprechung zu finden.

Aber die Antwort hat mir bereits ein Stück weit geholfen.

Schönes Wochenende
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