Wir haben schon lange solche DA. Bei uns steht (Auszug):
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Der Internetzugang ist für jeden Mitarbeiter mit der Netzwerkanmeldung frei geschaltet. Die Nutzung des Internets ist nur zu dienstlichen Zwecken gestattet und dient vorrangig der Beschaffung von Informationen. ...
Das Herunterladen und Installieren von ausführbaren Programmen und Modulen ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Werden derartige Programme aus dienstlichen Gründen benötigt, können diese nach sicherheitstechnischer und lizenzrechtlicher Prüfung durch den Fachdienst IT-Service zur Verfügung gestellt werden. Die Regelungen der Dienstanweisung 26 (Nutzung IT-Technik) sind zu beachten.
ELEKTRONISCHE POST
Die elektronische Post ist als Kommunikationsmittel zur Beschleunigung und Vereinfachung von Vorgängen vorrangig gegenüber der Post in Papierform und dem Telefax zu nutzen, soweit technische, rechtliche oder wirtschaftliche Gründe dem nicht entgegenstehen. Auf einen parallelen Versand von Papierdokumenten gleichen Inhalts ist grundsätzlich zu verzichten. Das Verfassen, Versenden und Empfangen von elektronischer Post ist ausschließlich zu dienstlichen Zwecken gestattet.
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Ich wüsste jetzt auch nicht, welches Argument einer ausschließlich dienstlichen Nutzung entgegenstehen sollte.
Beatrix
Hallo Beatrix, Hallo Gast,
eine Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist ein schwieriges Thema, sicher kann man es untersagen oder dulden. Untersagt man es, wie will man es kontrollieren - je größer die Verwaltung um so schwieriger wird es, zumal eine Protokollierung der Internetnutzung nicht so einfach zulässig ist (Mitbestimmungspflichtig, Eingriff in Persönlichkeitsrecht). Wir hatten mal angefangen facebook und YouTube und "bunte Seiten" wie Bild.de zu sperren, dann haben es die Mitarbeiter ebend auf den eigenen Handys konsumiert.
Es ist ein Fass ohne Boden….Ich kann dir aber gerne Muster-Dienstanweisungen per eMail zukommen lassen.