Dienstbefreiung bei Pflege von Angehörigen
#1

Ich habe eine unbefristete Stelle als Lehrerin an einer staatlichen Realschule. Meine 85jährige Mutter musste ich zu einer ambulanten OP begleiten und sie anschließend 24 Stunden betreuen. Deshalb konnte ich für 4 Stunden meiner Dienstpflicht nicht nachkommen und habe deshalb entsprechend „Minusstunden“ bekommen. Wie ist dazu die Rechtslage, denn man hat doch für die Pflege von Angehörigen den Anspruch auf Dienstbefreiung?
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#2

Ein Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht m.E. nicht. Ggf. wäre zu schauen ob Anspruch auf Pflegezeitgesetz und damit nach § 44a SGB XI besteht. Aber eben nicht gegenüber dem Arbeitgeber.
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#3

Ich denke, dass hier "Pflege" nicht richtig ist. Die Mutti ist ja nicht ein Pflegefall in dem Sinne. Wenn ich Angehörige zum Arzt begleite und danach überwache, dann nehme ich Urlaub. Oder ich beantrage eine unbezahlte Freistellung.
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#4

Moin,

auf die Frage kann niemand antworten, ohne zu wissen welcher Tarifvertrag Anwendung findet. Daneben spielt eine Rolle, ob die Mutter im selben Haushalt wohnt und möglicherweise auch, ob vorher ein Antrag gestellt wurde.

Grüße
1887
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