Dienstplan, Arbeitzeitregelung (-freizeitausgleich, Auszahlung der Überstunden))
#1

Guten Tag,

ich arbeite als Mitarbeiter (Sozialpädagoge) im öffentlichen Dienst, Jugendamt - Einrichtung Inobhutnahme.

Welche rechtliche Standards müssen erfüllt sein in Bezug auf:
- Dienstplangestaltung (lt Arbeitsvertag 39h Soll/Woche, darf Mehr oder Weniger Arbeit per Vorgesetzten flexibel vorgegeben werden?)
- Anhäufung von Überstunden, teilweise bei MA dreistellig bzw. vierstellig über einen Zeitraum, bei einigen MA, von mehr als 10 Jahren
- welche Bestimmungen gelten in Hinblick auf Freizeitgestaltung, Auszahlung der Überstunden, Verfall der Überstunden.

- welche gesetzliche Bestimmung sind in dieser Einrichtung maßgebend.

Mit freundlichen Grüßen
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