12.01.2011, 12:05
Halli-Hallo, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Mir drängt sich der Verdacht auf, dass sich mehr und mehr wieder diktatorische Tendenzen in Personalangelegenheiten breit machen. Folgende Fallkonstellation: Es gibt eine ältere Dienstvereinbarung, die zu keinem Zeitpunkt aufgekündigt wurde. Manche Regelungen darin schmecken der aktuellen Behördenleitung aber nicht. Die Zusammenarbeit mit der Personalvertretung ist mehr als mangelhaft. Kurzerhand entscheidet man dann, die Dienstvereinbarung wird einfach einseitig außer Kraft gesetzt. Ist so etwas überhaupt möglich? OK, wundern würde es mich nicht, aber es widerspricht halt allem, was "billig und gerecht" wäre. Mit dem Personal kann man neuerdings ja eh machen, was man will. Ich würde nur einmal von Euch gerne wissen, ob es rechtlich zulässig ist, spezielle Regelungen in DVen, die Generalien konkretisieren und im Prinzip positiv für die tariflich Beschäftigten sind, schlichtweg einfach "einseitig" für hinfällig zu erklären bzw. die ganze DV in die Tonne zu treten. Gewiß ist es möglich, eine DV zu kündigen und/oder anzupassen. Dies ist aber nicht geschehen. Es ist sehr unbefriedigend, dass man so gut wie keine Möglichkeiten hat, gegen diese diktatorischen Tendenzen etwas zu unternehmen. Habt Ihr schon einmal von etwas ähnlichem gehört oder gelesen? Gibt's da was an Rechtsprechung zu? Freue mich schon auf Eure Antworten, insbesondere auf die unserer "Auenlandbewohnerin":-) Glück auf: Haegar
Mir drängt sich der Verdacht auf, dass sich mehr und mehr wieder diktatorische Tendenzen in Personalangelegenheiten breit machen. Folgende Fallkonstellation: Es gibt eine ältere Dienstvereinbarung, die zu keinem Zeitpunkt aufgekündigt wurde. Manche Regelungen darin schmecken der aktuellen Behördenleitung aber nicht. Die Zusammenarbeit mit der Personalvertretung ist mehr als mangelhaft. Kurzerhand entscheidet man dann, die Dienstvereinbarung wird einfach einseitig außer Kraft gesetzt. Ist so etwas überhaupt möglich? OK, wundern würde es mich nicht, aber es widerspricht halt allem, was "billig und gerecht" wäre. Mit dem Personal kann man neuerdings ja eh machen, was man will. Ich würde nur einmal von Euch gerne wissen, ob es rechtlich zulässig ist, spezielle Regelungen in DVen, die Generalien konkretisieren und im Prinzip positiv für die tariflich Beschäftigten sind, schlichtweg einfach "einseitig" für hinfällig zu erklären bzw. die ganze DV in die Tonne zu treten. Gewiß ist es möglich, eine DV zu kündigen und/oder anzupassen. Dies ist aber nicht geschehen. Es ist sehr unbefriedigend, dass man so gut wie keine Möglichkeiten hat, gegen diese diktatorischen Tendenzen etwas zu unternehmen. Habt Ihr schon einmal von etwas ähnlichem gehört oder gelesen? Gibt's da was an Rechtsprechung zu? Freue mich schon auf Eure Antworten, insbesondere auf die unserer "Auenlandbewohnerin":-) Glück auf: Haegar