30.06.2023, 16:33
Durch eine eigene Kündigung bin ich einer evtl. unehrenhaften Kündigung zuvorgekommen.
Jetzt steige ich in ein Studium der 3. QR bei einem anderen Dienstherren ein.
Auf eine Einsicht in die Personalakte wurde verzichtet.
Kann das Disziplinarverfahren - welches ja durch Kündigung eingestellt wurde - wieder neu eröffnet werden?
Kann es irgendwelche Probleme geben?
Jetzt steige ich in ein Studium der 3. QR bei einem anderen Dienstherren ein.
Auf eine Einsicht in die Personalakte wurde verzichtet.
Kann das Disziplinarverfahren - welches ja durch Kündigung eingestellt wurde - wieder neu eröffnet werden?
Kann es irgendwelche Probleme geben?