Duzen als neue Unternehmenskultur
#1

Hallo zusammen,

der Bürgermeister möchte das allgemeine DU als neue Unternehmenskultur verpflichtend für alle bei der Stadt einführen.

Meines Erachtens kann er das verbindlich nur per Dienstanweisung oder mittels einer Dienstvereinbarung umsetzen.
Da würde ich dann eine Mitbestimmung nach § 72 Abs. 4 Nr. 9 LPVG NRW sehen.

Andernfalls würde ich es nur als Wunsch des Bürgermeisters sehen und jeder könnte nach wie vor selbst entscheiden, wen er duzen und vor allem von wem er geduzt werden möchte.

Wie seht ihr das?

LG
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#2

Die Art und Weise, wie Kollegen/Vorgesetzte einander anzusprechen haben, kann m.E. überhaupt nicht geregelt werden. Dafür fällt mir schlicht keine rechtliche Grundlage ein. In einem uralten Traktat steht bei uns: "Die Mitarbeiter pflegen einen freundlichen und kameradschaftlichen Umgang." Das ist ja so in Ordnung (auch wenn es nicht immer von allen eingehalten wird...), aber zu mehr kann man nicht verpflichtet werden.

Dem nächsten BM fällt ein, dass man vor Vorgesetzten strammstehen und salutieren soll?
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