25.11.2024, 15:46
Hallo zusammen,
der Bürgermeister möchte das allgemeine DU als neue Unternehmenskultur verpflichtend für alle bei der Stadt einführen.
Meines Erachtens kann er das verbindlich nur per Dienstanweisung oder mittels einer Dienstvereinbarung umsetzen.
Da würde ich dann eine Mitbestimmung nach § 72 Abs. 4 Nr. 9 LPVG NRW sehen.
Andernfalls würde ich es nur als Wunsch des Bürgermeisters sehen und jeder könnte nach wie vor selbst entscheiden, wen er duzen und vor allem von wem er geduzt werden möchte.
Wie seht ihr das?
LG
der Bürgermeister möchte das allgemeine DU als neue Unternehmenskultur verpflichtend für alle bei der Stadt einführen.
Meines Erachtens kann er das verbindlich nur per Dienstanweisung oder mittels einer Dienstvereinbarung umsetzen.
Da würde ich dann eine Mitbestimmung nach § 72 Abs. 4 Nr. 9 LPVG NRW sehen.
Andernfalls würde ich es nur als Wunsch des Bürgermeisters sehen und jeder könnte nach wie vor selbst entscheiden, wen er duzen und vor allem von wem er geduzt werden möchte.
Wie seht ihr das?
LG