28.07.2023, 07:52
Guten Morgen,
Nach meiner Ausbildung zur Krankenschwester und anschließender 3jähriger Berufserfahrung habe ich eine 2jährige Vollzeitweiterbildung zur Lehrkraft für Pflegeberufe absolviert. Seither arbeite ich in diesem Beruf und wurde in die Tarifgruppe E10 eingestuft. 2005 wurde diese Weiterbildung abgeschafft und man kann seitdem über einen Bachelor-Studiengang Pflegepädagogik studieren. Dies dauert 7 Semester (in Teilzeit). Von der Regierung haben wir Lehrer für Pflegeberufe einen Bestandschutz. Auch an den Schulen erledigen wir selbige Tätigkeiten wie Pflegepädagogen. Inhalte der Weiterbildung und des Studiums sind, bis auf ein paar Inhalte, identisch.
Allerdings werden die Kollegen mit Studiengang in E11 eingestuft. Darf dies sein? Oder ist dies Arbeitgeber abhängig und es hängt vom Verhandlungsgeschick des Angestellten ab?
Über eine Information hierzu wäre ich sehr dankbar.
Nach meiner Ausbildung zur Krankenschwester und anschließender 3jähriger Berufserfahrung habe ich eine 2jährige Vollzeitweiterbildung zur Lehrkraft für Pflegeberufe absolviert. Seither arbeite ich in diesem Beruf und wurde in die Tarifgruppe E10 eingestuft. 2005 wurde diese Weiterbildung abgeschafft und man kann seitdem über einen Bachelor-Studiengang Pflegepädagogik studieren. Dies dauert 7 Semester (in Teilzeit). Von der Regierung haben wir Lehrer für Pflegeberufe einen Bestandschutz. Auch an den Schulen erledigen wir selbige Tätigkeiten wie Pflegepädagogen. Inhalte der Weiterbildung und des Studiums sind, bis auf ein paar Inhalte, identisch.
Allerdings werden die Kollegen mit Studiengang in E11 eingestuft. Darf dies sein? Oder ist dies Arbeitgeber abhängig und es hängt vom Verhandlungsgeschick des Angestellten ab?
Über eine Information hierzu wäre ich sehr dankbar.