27.05.2024, 09:36
Guten Tag,
ich wende mich an Sie mit einer Anfrage, die sich nicht auf den Bestandsschutz der Mitarbeiter bezieht, sondern auf die Verwirrung und das Unverständnis, die durch die KGST verursacht wird. Die KGST hat die Bewertung aller einzelnen Stellen in der Dienststelle angeregt und gefordert.
Nun musste jede Stelle gemäß den Regeln der Stellenbewertung neu beschrieben werden.
Kurz vor der Intervention der KGST erhielt ein Kollege, meiner Meinung nach völlig gerechtfertigt, eine höhere Eingruppierung auf EG9. Ein weiterer Kollege sollte ebenfalls in diese Gruppe aufgenommen werden, da beide die gleichen Aufgaben erledigen und beide absolut gleich Qualifiziert sind, jedoch forderte die KGST in der Zwischenzeit eine Neubewertung der Stellen.
Die Stellenbeschreibungen sind nun zu 100% gemäß den Anforderungen des öffentlichen Dienstes verfasst und aus Sicht aller Beteiligten entsprechen sie auch den Aufgaben, die der Stelleninhaber zu erfüllen hat und entspricht einer EG9. Die externe Bewertung hat jedoch ergeben, dass diese einer niedrigeren Stufe zugeordnet werden sollte, als es aus Sicht des Personalrates, teilweise der Personalabteilung und aller verfügbaren Internetinformationen der Fall sein sollte.
Bei einem Kollegen trifft der Bestandschutz und bleibt natürlich in der EG9 und der andere soll die gleichen Aufgaben erledigen aber für EG8. Ich frage mich nun, welche Möglichkeiten der betroffene Kollege und der direkte Vorgesetzte haben, um den Kollegen nicht zu verlieren.
Es wird unmöglich sein, dieses Know-how für EG8 im Haus zu halten, geschweige denn bei dem Mangel an Fachpersonal überhaupt jemand Neues zu finden.
Gibt es da nicht so etwas wie ein Gleichbehandlungsgesetz? Würde das hier überhaupt Anwendung finden?
Der schwerste Punkt allerdings ist, dem Dienstherr scheint dies gleichgültig zu sein, solange man sich an diese von nur einem externen Unternehmen bewertete KGST-Vorschrift hält.
ich wende mich an Sie mit einer Anfrage, die sich nicht auf den Bestandsschutz der Mitarbeiter bezieht, sondern auf die Verwirrung und das Unverständnis, die durch die KGST verursacht wird. Die KGST hat die Bewertung aller einzelnen Stellen in der Dienststelle angeregt und gefordert.
Nun musste jede Stelle gemäß den Regeln der Stellenbewertung neu beschrieben werden.
Kurz vor der Intervention der KGST erhielt ein Kollege, meiner Meinung nach völlig gerechtfertigt, eine höhere Eingruppierung auf EG9. Ein weiterer Kollege sollte ebenfalls in diese Gruppe aufgenommen werden, da beide die gleichen Aufgaben erledigen und beide absolut gleich Qualifiziert sind, jedoch forderte die KGST in der Zwischenzeit eine Neubewertung der Stellen.
Die Stellenbeschreibungen sind nun zu 100% gemäß den Anforderungen des öffentlichen Dienstes verfasst und aus Sicht aller Beteiligten entsprechen sie auch den Aufgaben, die der Stelleninhaber zu erfüllen hat und entspricht einer EG9. Die externe Bewertung hat jedoch ergeben, dass diese einer niedrigeren Stufe zugeordnet werden sollte, als es aus Sicht des Personalrates, teilweise der Personalabteilung und aller verfügbaren Internetinformationen der Fall sein sollte.
Bei einem Kollegen trifft der Bestandschutz und bleibt natürlich in der EG9 und der andere soll die gleichen Aufgaben erledigen aber für EG8. Ich frage mich nun, welche Möglichkeiten der betroffene Kollege und der direkte Vorgesetzte haben, um den Kollegen nicht zu verlieren.
Es wird unmöglich sein, dieses Know-how für EG8 im Haus zu halten, geschweige denn bei dem Mangel an Fachpersonal überhaupt jemand Neues zu finden.
Gibt es da nicht so etwas wie ein Gleichbehandlungsgesetz? Würde das hier überhaupt Anwendung finden?
Der schwerste Punkt allerdings ist, dem Dienstherr scheint dies gleichgültig zu sein, solange man sich an diese von nur einem externen Unternehmen bewertete KGST-Vorschrift hält.