31.05.2017, 22:03
Hallo
in unserer Kommune (Bayern) ist eine Stelle mit Entgeltgruppe 9 ausgeschrieben.
Ich habe einen Bachelorabschluss einer bayerischen Uni und eine abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten. Die "offiziellen" Voraussetzungen wie Angestelltenlehrgang 2 oder 20 Berufsjahre habe ich leider nicht. Laut meinen Recherchen wird nach der neuen Entgeltordnung der Abschluss eines Bachelors auch als Voraussetzung genannt, um in EG 9 eingruppiert werden zu können. Allerdings habe ich keine genauen Infos gefunden, ob es nur um den Abschluss an sich geht, oder ob das Studium in einer bestimmten Fachrichtung absolviert werden muss. Thematisch war der Studiengang nicht komplett fachfremd, allerdings eben auch kein Jura oder öffentliche Verwaltung. Oder liegt die Entscheidung darüber im Ermessen der Personalabteilung?
Vielleicht hat ja jemand genauere Infos über so eine Situation?
Danke und viele Grüße
Luna
in unserer Kommune (Bayern) ist eine Stelle mit Entgeltgruppe 9 ausgeschrieben.
Ich habe einen Bachelorabschluss einer bayerischen Uni und eine abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten. Die "offiziellen" Voraussetzungen wie Angestelltenlehrgang 2 oder 20 Berufsjahre habe ich leider nicht. Laut meinen Recherchen wird nach der neuen Entgeltordnung der Abschluss eines Bachelors auch als Voraussetzung genannt, um in EG 9 eingruppiert werden zu können. Allerdings habe ich keine genauen Infos gefunden, ob es nur um den Abschluss an sich geht, oder ob das Studium in einer bestimmten Fachrichtung absolviert werden muss. Thematisch war der Studiengang nicht komplett fachfremd, allerdings eben auch kein Jura oder öffentliche Verwaltung. Oder liegt die Entscheidung darüber im Ermessen der Personalabteilung?
Vielleicht hat ja jemand genauere Infos über so eine Situation?
Danke und viele Grüße
Luna