Hallo zusammen,
ich stehe völlige auf dem Schlauch, was meine Stufenzuordnung angeht.
Ich wurde zum 01.01.2007 nach EG 9 höhergruppiert und erhielt die Stufe 3. Nach 3 Jahren in der Stufe 3 erhielt ich automatisch Stufe 4. Somit nach 3 Jahren in dieser Entgeltgruppe.
Heute bin ich noch immer in Stufe 4. 6 Jahre lang schon. Woran liegt das? Bekomme ich die Stufe 5 erst nach 10 Jahren Zugehörigkeit in EG 9, das wäre ja dann zum 01.01.2017 oder hätte ich diese bereits mit Beginn des Jahres 2014 erhalten müssen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
noch ein paar Hinweise. Ich arbeite bei einer Kommunalverwaltung in Baden-Württemberg und hatte noch vom Bewährungsaufstieg nach BAT profitiert, der aber in den Zeitrahmen nach dem 01.10.2005 fiel. Da ich aber weit über die Hälfte des Bewährungsaufstiegs rum hatte, kam ich dann zum 01.01.2007 nach EG 9.
Vielleicht kann ich mir die Antwort inzwischen selbst geben.
Habe den Anhang zu § 16 TvÖD VKA gelesen und im Absatz I Ziff. 3b steht, dass die Stufe 5 erst nach 9 Jahren Stufe 4 erreicht wird. Eine Aussage über den Zeitraum in Stufe 3 zu Stufe 4 gibt es da nicht, so dass hier wohl der normale Zeitraum von 3 Jahren Stufe 3 gilt.
Schwierig, ich arbeite im techn. Bereich und kenne mich da einfach nicht aus. Vielleicht kann mir aber trotzdem noch jemand die Richtigkeit bestätigen.
Aus der reinen Entgelttabelle werde ich nicht schlau oder sie bietet nicht alle notwendigen Informationen für mich. Zum 01.01.2007 wurde ich EG 9, Stufe 3 höhergruppiert.
Lt. dieser Tabelle würde ich ja erst nach 6 Jahren Stufe 4 und nach 10 Jahren in dieser EG Stufe 5 bekommen. Stufe 4 erhielt ich aber bereits nach 3 Jahren zum 01.01.2010 und habe die bis heute.
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(31.01.2016, 21:01)Gast schrieb: Aus der reinen Entgelttabelle werde ich nicht schlau oder sie bietet nicht alle notwendigen Informationen für mich. Zum 01.01.2007 wurde ich EG 9, Stufe 3 höhergruppiert.
Lt. dieser Tabelle würde ich ja erst nach 6 Jahren Stufe 4 und nach 10 Jahren in dieser EG Stufe 5 bekommen. Stufe 4 erhielt ich aber bereits nach 3 Jahren zum 01.01.2010 und habe die bis heute.
Bei den Überleitungen gibt es doch diese ("seltsamen") Zwischenstufen.
Da kann dir sicherlich jmd. vom Personalrat oder deine Gewerkschaft eine Auskunft geben.