EG 9c ohne Befähigung
#1

Bei uns wurde eine Mitarbeiterin mit der Entgeltgruppe 9c eingestellt. Die Befähigung liegt lediglich für den mittleren und nicht für den gehobenen Dienst vor. Als Begründung wurde angegeben, dass es sich bei der ausgeschriebenen Stelle um eine mit der EG 10 bewertete Stelle handelt und da die Mitarbeiterin die Voraussetzungen für diese nicht erfüllt könne sie nur eine EG darunter eingestellt werden. 
Allerdings hätte sie doch ohne die Befähigung, die nachweislich nicht vorliegt, erst gar nicht für diese Stelle eingestellt werden dürfen. Oder sehe ich das falsch?
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#2

"Allerdings hätte sie doch ohne die Befähigung, die nachweislich nicht vorliegt, erst gar nicht für diese Stelle eingestellt werden dürfen. Oder sehe ich das falsch?"

War denn in der Ausschreibung eine Befähigung zum gehobenen Dienst als zwingende Voraussetzung genannt?
Entscheidend sind die Anforderungen der Ausschreibung. Was wurde da verlangt?

Wenn die Befähigung zum gD nicht gefordert wurde, dann ist die Einstellung kein Problem.
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#3

Als Voraussetzungen wurden entweder das Hochschulstudium oder der Verwaltungswirt bzw. Verwaltungsfachwirt (B II Lehrgang) genannt. Keine Anforderung wurde erfüllt.
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#4

Ob die Einstellung zulässig war lässt sich auf Basis der Informationen nicht beurteilen. Soweit man das Anforderungsprofil nachträglich angepasst hat könnte es faktisch um eine Einstellung ohne Ausschreibung gehen. Diese ist aber nicht zwingend verboten. Allerdings würden eventuelle Verstöße die Gültigkeit des Arbeitsvertrags nicht berühren. Es kann ggf. ein Ablehnungsgrund für den Personalrat vorliegen, aber es gibt keine entsprechende Ablehnungspflicht.
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