Einbaufaktor
#1

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ein Einbaufaktor gem. § 5,1 BeamtVG verringert mein Ruhegehalt. Warum? Mein ehemaliger Arbeitgeber antwortet mir: Grund für die Einführung des Einbaufaktors war, dass die früher gezahlte Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) weggefallen war und auf die normalen Bezüge aufgeteilt wurde. Damit dieser Einbau der Sonderzahlung nicht zu einer Erhöhung der Versorgngsbezüge im Ruhestand führt, musste der Einbaufaktor benutzt werden.

Kennt sich jemand damit aus?
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#2

Moinsen

Dein ehemaliger AG hat recht.
Das Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz – DNeuG) vom 5. Februar 2009 wurde am 11. Februar 2009 verkündet . Die bisherige Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) war für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger geringer als für aktive Beamtinnen und Beamten (2,085 Prozent statt 2,5 Prozent der Jahresbezüge, § 4 BSZG) und hat im Gegensatz zum Besoldungsrecht nicht an den allgemeinen Anpassungen teilgenommen. Da mit der Umstellung das Bezügeniveau unverändert bleiben soll, ist ein Einbaufaktor (0,9951) nötig gewesen. Dieser Faktor stellt somit sicher, dass der Einbau der Sonderzahlung grundsätzlich nicht zu einer Erhöhung der Versorgungsbezüge führt.

In diesem Sinne
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