13.12.2024, 21:20
Ich soll künftig die Auflösung der Anlagen im Bau übernehmen. Die Tätigkeit soll die Abstimmung und Auflösung/Anweisung zur Umbuchung der Anlagen im Bau beinhalten. Die Tätigkeit wird in EG 8 eingestuft und ich bin nicht sicher, ob es nicht höher bewertet werden müsste. Deshalb die hier die Frage nach der Höhe der EG.