Eingruppierung Anlagenbuchhaltung
#1

Ich soll künftig die Auflösung der Anlagen im Bau übernehmen. Die Tätigkeit soll die Abstimmung und Auflösung/Anweisung zur Umbuchung der Anlagen im Bau beinhalten. Die Tätigkeit wird in EG 8 eingestuft und ich bin nicht sicher, ob es nicht höher bewertet werden müsste. Deshalb die hier die Frage nach der Höhe der EG.
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