05.11.2015, 23:37
Hallo zusammen,
ich bin Angestellter in einer kleinen (< 5.000 Einwohner) Gemeinde in der Nähe von Nürnberg (Bayern).
Dort arbeite ich seit letztem Jahr im Bauamt als Verwaltungsfachangestellter. Eingestellt wurde ich in der Entgeltgruppe 5.
Nach nun gut einem Jahr in dieser Abteilung bin ich nun der Meinung, dass meine Aufgaben und somit meine Tätigkeiten "höherwertiger" sind als EG 5.
Zu diesem gehören unter anderen:
Für meine Stelle gibt es keine Arbeitsplatz- bzw. Stellenbeschreibung.
Außerdem kann ich selbst auf Grund von fehlenden Wissen und Erfahrung nicht sagen, welche Entgeltgruppe meine Tätigkeiten rechtfertigen. Mit den Tätigkeitsmerkmalen des TVöD -> siehe BAT kann ich nicht besonders viel anfangen (gründliche, vielseitige Fachkenntnisse, selbstständige Leistung, ...).
Hätte ein Antrag auf Höhergruppierung generell eine Chance bzw. wie kann ich in Erfahrung bringen, welche Eingruppierung bei o. g. Aufgaben grundsätzlich angebracht oder üblich ist?
Für jede hilfreiche Antwort, Ratschläge und Tipps bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Bastian
ich bin Angestellter in einer kleinen (< 5.000 Einwohner) Gemeinde in der Nähe von Nürnberg (Bayern).
Dort arbeite ich seit letztem Jahr im Bauamt als Verwaltungsfachangestellter. Eingestellt wurde ich in der Entgeltgruppe 5.
Nach nun gut einem Jahr in dieser Abteilung bin ich nun der Meinung, dass meine Aufgaben und somit meine Tätigkeiten "höherwertiger" sind als EG 5.
Zu diesem gehören unter anderen:
- Gebührenbescheide
- Herstellungsbeiträge Wasserversorgung/Entwässerung
- Liegenschaftsverwaltung
- Vermietung/Verpachtung
Für meine Stelle gibt es keine Arbeitsplatz- bzw. Stellenbeschreibung.
Außerdem kann ich selbst auf Grund von fehlenden Wissen und Erfahrung nicht sagen, welche Entgeltgruppe meine Tätigkeiten rechtfertigen. Mit den Tätigkeitsmerkmalen des TVöD -> siehe BAT kann ich nicht besonders viel anfangen (gründliche, vielseitige Fachkenntnisse, selbstständige Leistung, ...).
Hätte ein Antrag auf Höhergruppierung generell eine Chance bzw. wie kann ich in Erfahrung bringen, welche Eingruppierung bei o. g. Aufgaben grundsätzlich angebracht oder üblich ist?
Für jede hilfreiche Antwort, Ratschläge und Tipps bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Bastian