Eingruppierung Bauamt EG 5?
#1

Hallo zusammen,

ich bin Angestellter in einer kleinen (< 5.000 Einwohner) Gemeinde in der Nähe von Nürnberg (Bayern).

Dort arbeite ich seit letztem Jahr im Bauamt als Verwaltungsfachangestellter. Eingestellt wurde ich in der Entgeltgruppe 5.

Nach nun gut einem Jahr in dieser Abteilung bin ich nun der Meinung, dass meine Aufgaben und somit meine Tätigkeiten "höherwertiger" sind als EG 5.

Zu diesem gehören unter anderen:
  • Gebührenbescheide
  • Herstellungsbeiträge Wasserversorgung/Entwässerung
  • Liegenschaftsverwaltung
  • Vermietung/Verpachtung
Diese Tätigkeiten sind die "größeren" Punkte, hinzu kommen viele weitere kleinere Tätigkeiten, die im Geschäftsverteilungsplan festgeschrieben sind. Außerdem fallen viele weitere Aufgaben an, welche unregelmäßig und so verschieden sind, dass diese nicht im o. g. Geschäftsverteilungsplan stehen.


Für meine Stelle gibt es keine Arbeitsplatz- bzw. Stellenbeschreibung.
Außerdem kann ich selbst auf Grund von fehlenden Wissen und Erfahrung nicht sagen, welche Entgeltgruppe meine Tätigkeiten rechtfertigen. Mit den Tätigkeitsmerkmalen des TVöD -> siehe BAT kann ich nicht besonders viel anfangen (gründliche, vielseitige Fachkenntnisse, selbstständige Leistung, ...).


Hätte ein Antrag auf Höhergruppierung generell eine Chance bzw. wie kann ich in Erfahrung bringen, welche Eingruppierung bei o. g. Aufgaben grundsätzlich angebracht oder üblich ist?


Für jede hilfreiche Antwort, Ratschläge und Tipps bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Bastian
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#2

Hallo Bastian,

wann wurde die letzte Stellenbewertung gemacht?
Falls dies schon einige Jahre her ist, sollte es eine Möglichkeit geben, hier anzusetzen.
Andernfalls sollte in deiner Gegend auf Nachbarkommunen verwiesen werden, welche etwaige Stellenbewertungen haben.
Gruß BBH
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#3

Hallo,

so weit ich weiß, muss da schon unendlich viele Jahre her sein - wenn es überhaupt schobmal eine gab.
Bei uns wurde wohl immer Pi mal Daumen eingruppiert ...

Wenn man Glück hatte, würde man nach dem ein oder anderen Höhergruppierungsantrag auch eine Gruppe höher eingestellt.

Ganz objektiv bin ich der Meinung, dass die Arbeiten, die ich auf dieser Stelle verrichte, die Entgeltgruppe 8 durchaus rechtfertigen.


Für den Fall, dass es eine alte bzw. neue Stellenbewertung bei uns geben sollte, kann ich mit den Tatbestandsvoraussetzungen nach BAT (siehe oben) nicht besonders viel anstellen.

Gibt es da eine Möglichkeit generell Klarheit zu erlangen, oder sollte ich einfach einen Antrag (EG 8) stellen und ihn damit begründen, dass meine Aufgaben die erforderlichen Voraussetzungen nach BAT (gründliche, vielseitige Fachkenntnisse, selbstständige Leistung, ...) erfüllen?

Besten Dank
Schönen Sonntag

Bastian
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