Bin seit 2019 Mitarbeiter Bauhof seit der Fusion mehrere Orte. Alle Mitarbeiter wurden aufgefordert, ihre Abschlüsse einzureichen wegen neuer Eingruppierung. Ich habe einen von der Handwerkskammer gleichgestellten Facharbeiterabschluss von 1982.Trotz meines FA werde ich nicht höher als Entgeldgruppe 3 eingestuft. Ist das korrekt im öffentlichen Dienst, dass die Mitarbeiter nicht gleich behandelt werden???
Das hat mit Gleichbehandlung nichts zu tun. Nach TVöD musst du zu mindestens 50% in deinem Beruf auch arbeiten. Bei schwierigen Arbeiten könntest du noch auf EG 4 kommen.
Landesbezirklich gibt es aber teilweise andere Regelungen. Da werden mehrere Berufe anerkannt. Z.B. in Bayern: EG 5 alle im Berufsfeld Baugewerbe, Gartenbau, Metallberufe, Elektroberufe, usw. die handwerkliche Tätigkeiten ausführen.
Welche Ausbildung hast du denn?
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Bei uns haben auch die meisten Bauhofmitarbeiter eine EG3, einfach aus dem Grund da sie eben nur Hilfsarbeiten erledigen, zumindest in der offiziellen Version.