17.06.2023, 22:00
Hallo zusammen,
seit dem 01.03.2022 arbeite ich bei einem Jobcenter in einer Großstadt in NRW. Träger ist die Stadt. Wegen der Ausbildungs- und Prüfungspflicht habe ich in den ersten drei Monaten EG 4 erhalten, ab dem vierten Monat kam dann die Zulage nach EG 9c (3640,83 € Grundgehalt).
Ich wurde vertraglich (dauerhaft) ans Jobcenter zugewiesen und muss daher NICHT den Angestelltenlehrgang II nachholen (bin Master-Absolvent).
Ab dem 01.03.23 bin ich nun in EG 4 Stufe 2. Mein Brutto hat sich nicht verändert.
Meine Frage: Wann erhalte ich die Zulage nach EG 9c Stufe 3 ? Welche Vor- und Nachteile habe ich dadurch ?
Diese Regelungen sind wirklich nicht mehr zeitgemäß :-//
seit dem 01.03.2022 arbeite ich bei einem Jobcenter in einer Großstadt in NRW. Träger ist die Stadt. Wegen der Ausbildungs- und Prüfungspflicht habe ich in den ersten drei Monaten EG 4 erhalten, ab dem vierten Monat kam dann die Zulage nach EG 9c (3640,83 € Grundgehalt).
Ich wurde vertraglich (dauerhaft) ans Jobcenter zugewiesen und muss daher NICHT den Angestelltenlehrgang II nachholen (bin Master-Absolvent).
Ab dem 01.03.23 bin ich nun in EG 4 Stufe 2. Mein Brutto hat sich nicht verändert.
Meine Frage: Wann erhalte ich die Zulage nach EG 9c Stufe 3 ? Welche Vor- und Nachteile habe ich dadurch ?
Diese Regelungen sind wirklich nicht mehr zeitgemäß :-//