Eingruppierung Einwohnermeldeämter/Bürgerbüros
#1

Hallo zusammen,

bei uns in der Verwaltung wurden letztes Jahr alle Stellen bewertet. Nun kam raus, dass unser Einwohnermeldeamt in die EG7 bewertet wurde. Die Nachbarkommunen zahlen überwiegen die EG8. Unser Bewerter (Ingenieurbüro) sagt, dass die EG8 falsch wäre. 
Habt ihr Infos und Tipps wie man dagegen vorgehen kann bzw. was muss man an selbstständigen Tätigkeiten aufzählen um die EG8 zu erhalten?
Vielen lieben Dank
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#2

Am besten einfach auf Stellen bewerben die mit E8 ausgeschrieben sind.

Meist wird für die Tätigkeit eine Eingruppierung mit E6 als korrekt angesehen.

Habt ihr denn das Gutachten eurer Bewertung oder zumindest Kenntnis zu den gebildeten Arbeitsvorgängen? Dort muss es einen geben für die selbstständige Leistung angenommen wird. Der Zeitanteil müsste von 20-33% auf >33.33% gesteigert werden. (Bzw. die Summe entdprechender Vorgänge.)
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#3

Eingruppierungsfeststellungsklage ist der zu wählende Weg, wenn der Arbeitgeber in seiner Rechtsmeinung hinsichtlich der Eingruppierung irrt.
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