Wie wird eine Erziehungsberaterin im Kindergarten eingestuft?
Mittels der arbeitsvertraglich vereinbarten auszuübenden Tätigkeit anhand des einschlägigen Tarifvertrages (und dessen entgeltrechtlichen Regelungen). Die Bezeichnung "Erziehungsberaterin" ist dabei ohne Belang, es sei denn in den entgeltrechtlichen Regelungen ist eine solche Funktionsbezeichnung enthalten.
Das ist keine tarifliche Qualifikation, dementsprechend gibt es dafür auch keine Eingruppierung.