Eingruppierung Kasse
#1

Die Kollegen und ich sind in EG 6 eingruppiert. Wir haben die Bankvollmacht und dürfen (zu zweit) Bankgeschäfte erledigen. Außerdem dürfen wir Bargeld annehmen und auszahlen und sind dazu befugt, Bar Belege zu unterschreiben. 
Wo im Tarifvertrag finde ich die Begründung dazu, dass diese Unterschriftsvollmacht zu einer höheren Eingruppierung führen müsste?

LG und danke Birgit
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#2

Der TVöD weist diese Tätigkeitsmerkmale Kasse aus.
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