23.02.2024, 09:44
Hallo,
ich arbeite als Koordinatorin für eine Kleinstadt für die Kinder- und Jugendarbeit (in Teilzeit) und als Koordinatorin der Schulsozialarbeit (Teilzeit) an einer Gemeinschaftsschule (600 Schüler*Innen) und bin in S12 eingestuft. Ist das so korrekt? Oder muss ich höher eingestuft werden?
ich arbeite als Koordinatorin für eine Kleinstadt für die Kinder- und Jugendarbeit (in Teilzeit) und als Koordinatorin der Schulsozialarbeit (Teilzeit) an einer Gemeinschaftsschule (600 Schüler*Innen) und bin in S12 eingestuft. Ist das so korrekt? Oder muss ich höher eingestuft werden?