Eingruppierung Leitung Tourist-Information
#1

Ich bin seit 2010 als Leitung der Tourist-Information eingesetzt in EG 10.
Habe gerade gelesen - richtige Eingruppierung wäre EG 11.
Mit welcher unschlagbaren Begründung kann ich die Höhergruppierung beantragen bzw. einfordern?
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#2

Pauschal E11 kann man nicht sagen.

Die einzige unschlagbare Begründung kann nur lauten, dass die Tätigkeitsmerkmale von E 11 erfüllt werden (sofern das tatsächlich der Fall ist):
https://www.kommunalforum.de/e_11_tvoed.php
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#3

Ich weiß ja nicht, was du alles machst und in was für einer Art Kommune du tätig bist, aber ich finde EG 10 eigentlich schon erstaunlich viel. Als wir noch eine kommunale Tourist-Info hatten, war das EG 8...
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