15.11.2024, 11:23
Hallo zusammen,
wir haben eine Mitarbeiterin als Minijoblerin, die nur immer ausgeholfen hat, wenn Not am Mann war und wir haben sie als kurzfristig Beschäftige mit Rahmenarbeitsvertrag abgerechnet.
Nun benötigen wir ihre Mithilfe dauerhaft, so dass wir sie fest als geringfügige Beschäftigte einstellen möchten.
Welche Eingruppierung steht ihr zu? Wie habt ihr eure Büchereimitarbeiter eingestuft?
In der Entgeltordnung TVöD-VKA gibt es keine speziellen Eingruppierungsrichtlinien; es gelten sonach die Allgemeinen.
Ihre Tätigkeiten sind:
- allgemeiner regelmäßiger Ausleihdienst
- Ordnungsarbeiten
- Mahndienst und Ermittlungsarbeiten für vermisste Bücher
- Erstellung und Aktualisierung von neuen Büchern
- Mitentscheidung über die Aufnahme von neuen Büchern
- Öffentlichkeitsarbeit
- sonstige Tätigkeiten.
wir haben eine Mitarbeiterin als Minijoblerin, die nur immer ausgeholfen hat, wenn Not am Mann war und wir haben sie als kurzfristig Beschäftige mit Rahmenarbeitsvertrag abgerechnet.
Nun benötigen wir ihre Mithilfe dauerhaft, so dass wir sie fest als geringfügige Beschäftigte einstellen möchten.
Welche Eingruppierung steht ihr zu? Wie habt ihr eure Büchereimitarbeiter eingestuft?
In der Entgeltordnung TVöD-VKA gibt es keine speziellen Eingruppierungsrichtlinien; es gelten sonach die Allgemeinen.
Ihre Tätigkeiten sind:
- allgemeiner regelmäßiger Ausleihdienst
- Ordnungsarbeiten
- Mahndienst und Ermittlungsarbeiten für vermisste Bücher
- Erstellung und Aktualisierung von neuen Büchern
- Mitentscheidung über die Aufnahme von neuen Büchern
- Öffentlichkeitsarbeit
- sonstige Tätigkeiten.