Eingruppierung Rezeptionsangestellte
#1

In einer Klinik mit 5 Angestellten in der Rezeption wird eine Angestellte mit EG 3 beschäftigt. Sie ist gelernte Porzellanmalerin (3 Jahre Ausbildung abgeschlossen). Alle anderen Kolleginnen sind in EG 5 eingruppiert. Höhergruppierungsantrag abgelehnt, da eben Ausbildung als Porzellanmalerin nicht mit der derzeit ausgeübten Tätigkeit "vereinbar".
Ist die Ablehnung der Höhergruppierung rechtens?
Zitieren
#2

Eine Bewertung ist nur möglich bei Benennung des einschlägigen Tarifvertrages und der „auszuübenden“ (!) Tätigkeit.
Zitieren
#3

Zumindest für den TVöD gilt doch, dass man nach ausgeübter Tätigkeit bezahlt wird.
Ganz grob gesagt müsste sich die unterschiedliche Eingruppierung dann auch im Tätigkeits- und Verantwortungsprofil widerspiegeln.
Die Mitarbeiterinnen mit der EG 5 müssten dann andere, spezielle, verantwortungsvollere etc... Arbeiten ausführen.
Wenn alle das selbe machen, müssten eigentlich auch alle gleich eingruppiert sein. Wenn die Stelle aufgrund der Aufgaben eine besondere Qualifikation erfordert, muss der Stelleninhaber diese auch haben. Weil sie es vielleicht kann und ohne Probleme macht, die Kollegin die höherwertigen Arbeiten ausführen lassen und einfach weniger bezahlen, halte ich für nicht richtig.
Aber das ist halt mein Gefühl bei der Sache...
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers