Eingruppierung S13
#1

Hallo,

In einem Artikel wird von einer  Durchschnittsbelegung von 40 Plätzen gesprochen, in einem anderen von je Tag belegbaren Plätzen. Was zählt jetzt tatsächlich, die durchschnittliche Belegung oder die möglichen Plätze?

Wir haben 47 belegbare Plätze und davon 39 vertraglich belegte Plätze. 
Von diesen 39 vertraglich belegten Plätzen sind 3 von integrativen Kindern belegt, mit einer Mehrfachbelegung von 3 Plätzen, orientiert an der Empfehlung für integrative Plätze, um kein zusätzliches Personal zu benötigen.
Sprich 39 Verträge und 45 belegte Plätze. 

Doch was zählt hier tatsächlich? 


Herzliche Grüße
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#2

Entscheidend ist, was im Tarifvertrag mit Entgeltordnung steht.

Den TVöD-V kannst Du hier herunterladen:
https://www.kommunalforum.de/tarifvertra...st_pdf.php
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