29.03.2017, 12:12
Hallo,
laut neuem Tarifvertrag muss in jeder Kita (ab 40 Plätzen) eine stellvertretende Leitung bestellt werden und diese auch dementsprechend eingruppiert werden.
Protokoll Tarifvertrag:
Je Kindertagesstätte soll zukünftig eine ständige Vertretung der Leitung bestellt werden. Hierdurch soll eine bisherige Praxis, keine stellvertretenden Kita-Leitungen zu bestellen und da durch die entsprechenden höheren Eingruppierungen zu umgehen, ausgeschlossen werden. Es handelt sich hierbei um eine Sollvorschrift, von der nur in besonders begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden darf. Ein solcher Ausnahmefall liegt bei den Kitas mit weniger als 40 Plätzen vor, da für deren stellvertretende Leitungen kein besonderes Tätigkeitsmerkmal existiert.
Unsere Kommune hat dies bislang nicht getan und wurde jetzt von uns darauf aufmerksam gemacht. Eine Reaktion bleibt bislang aus. Wie gehen eure Kommunen mit dem Thema um? Immerhin sprechen wir hier teilweise von Höhergruppierungen von S8 (Erzeiherin) zu z.B. S15 (Kita ab 100 Plätzen). Von der Höhergruppierung abgesehen, sollte sich auch jede Kommune überlegen, ob sie den stellvertr. Leitungen auch Stunden zur Vefügung stellen und damit diese auch entsptrechend ihrer Eingruppierung tätig weren können.
Wie gehen eure Kommunen mit dem Thema um? Gibt es schon Erfahrungswerte?
laut neuem Tarifvertrag muss in jeder Kita (ab 40 Plätzen) eine stellvertretende Leitung bestellt werden und diese auch dementsprechend eingruppiert werden.
Protokoll Tarifvertrag:
Je Kindertagesstätte soll zukünftig eine ständige Vertretung der Leitung bestellt werden. Hierdurch soll eine bisherige Praxis, keine stellvertretenden Kita-Leitungen zu bestellen und da durch die entsprechenden höheren Eingruppierungen zu umgehen, ausgeschlossen werden. Es handelt sich hierbei um eine Sollvorschrift, von der nur in besonders begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden darf. Ein solcher Ausnahmefall liegt bei den Kitas mit weniger als 40 Plätzen vor, da für deren stellvertretende Leitungen kein besonderes Tätigkeitsmerkmal existiert.
Unsere Kommune hat dies bislang nicht getan und wurde jetzt von uns darauf aufmerksam gemacht. Eine Reaktion bleibt bislang aus. Wie gehen eure Kommunen mit dem Thema um? Immerhin sprechen wir hier teilweise von Höhergruppierungen von S8 (Erzeiherin) zu z.B. S15 (Kita ab 100 Plätzen). Von der Höhergruppierung abgesehen, sollte sich auch jede Kommune überlegen, ob sie den stellvertr. Leitungen auch Stunden zur Vefügung stellen und damit diese auch entsptrechend ihrer Eingruppierung tätig weren können.
Wie gehen eure Kommunen mit dem Thema um? Gibt es schon Erfahrungswerte?