Eingruppierung/Stufe
#1

Hallo zusammen,

ich bin seit 04/11 als Raumpflegerin bei einer Gemeinde angestellt.
Ab 03/12 hat sich meine Beschäftigung von geringfügig in Teilzeit geändert, seit dem werde ich nach dem Tvöd entlohnt ( Entgeltgruppe 1 / Stufe 2 )

Folgende Eckdaten der letzten Jahre:

Ab 12/2013 Berufsverbot bis Mutterschutz
Elternzeit bis 26.06.2018 ( Zwillinge )

Während der Elternzeit habe ich im August 2016 sowie von April 2018 - zum Ende meiner Elternzeit ausgeholfen.
Seit 27.06.2018 wieder in Arbeit.

Meine Frage ist, ab wann wechselt man in die nächste Stufe?
Zählt die Elternzeit mit?

Ich bin Mitglied bei Verdi, mit meinen "Ansprechpartner" habe ich heute telefoniert. Allerdings hat dieser mich ziemlich flott mit zwei drei Erklärungen abgewimmelt und meinte ich sollte mich wieder melden, würde mein AG rumzicken.

Die Aussage des Verdi-Angestellten:

Laut TVöD müsste ich bereits in Stufe 3 sein und bereits 2020 in die Stufe 4 wechseln und die Elternzeit würde mit angerechnet werden. Weiter solle ich rückwirkend bis 01/19 um eine tarifgerechte Eingruppierung bitten.

Mein Problem ist, dass ich im Netz widersprüchliche Antworten finde, u.a. dass es in der Entgeltgruppe 1 nur alle vier Jahre eine Stufenerhöhung gibt und dass die Elternzeit nicht mitangerechnet wird!!!

Vielleicht hat der eine oder andere einen Tipp für mich.

Freundliche Grüße

Sarah
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#2

"Meine Frage ist, ab wann wechselt man in die nächste Stufe?"
Nach 48 Monaten Tätigkeit beim Arbeitgeber in der E1 Stufe 2

"Zählt die Elternzeit mit?"
Nein

Bei Tarifbindung Arbeitgeber und wenn du schon ver.di Mitglied warst, hätte der TVöD von Beginn an Anwendung finden müssen. Die Monate sind also m.E. mitzuzählen. Auch die Monate der Tätigkeit während der Elternzeit (wenn ganz normal nach TVöD beschäftigt.)

Überschlägig ist Stufe 2 aktuell noch korrekt. Steht auf der Abrechnung etwas zur Stufenlaufzeit? Ansonsten einfach mal nachfragen. Auch um rechtzeitig wegen des Zeitraums 4/2011-2/2012 aktiv werden zu können.

"Weiter solle ich rückwirkend bis 01/19 um eine tarifgerechte Eingruppierung bitten."
Das ist ein erschreckend schlechter Tipp. Man muss schrftlich die Bezahlung (unter Angabe der Summe oder Entgeltgrupppe und Stufe) geltend machen. Eine solche Bitte ist nicht geeignet die tarifliche Ausschlussfrist zu unterbrechen. (Was hier egal wäre, weil laut bisherigen Sachverhaltsschilderung kein Anspruch auf Stufe 3 besteht.)
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